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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
KommStG 1993 §3 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass eine Vereinigung an ihre Mitglieder dem Wert nach gleiche Leistungen gegen verschieden hoch bemessene Beiträge erbringt, schliesst die Annahme unechter Mitgliedsbeiträge nicht aus (Hinweis E 21.10.1955, 62/52, VwSlg 1277 F/1955). Es ist daher für sich allein nicht wesentlich, dass sich die Höhe der Mitgliedsbeiträge nicht an den Leistungen, welche die Vereinigung gegenüber einzelnen Mitgliedern erbringt, orientiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130162.X07Im RIS seit
21.02.2002