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10/11 Vereinsrecht VersammlungsrechtNorm
KommStG 1993 §3 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 3Stammrechtssatz
Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuergegenstandes notwendigen Definition im § 1 Abs 1 Z 1 UStG, wonach der Umsatzsteuer ua Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, kann nicht geschlossen werden, dass der Rechtsprechung (und Lehre) zur unternehmerischen Tätigkeit ("unternehmerischer Bereich - nichtunternehmerischer Bereich") von Vereinen für den Bereich der Kommunalsteuer keine Bedeutung zukäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997130162.X03Im RIS seit
21.02.2002