RS Vwgh 1999/3/17 97/13/0162

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.03.1999
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Index

10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KommStG 1993 §3 Abs1;
KommStG 1993 §3 Abs2;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §2 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1994 §1 Abs1 Z1;
UStG 1994 §2 Abs1;
UStG 1994 §4 Abs1;
VereinsG 1951;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 3

Stammrechtssatz

Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuergegenstandes notwendigen Definition im § 1 Abs 1 Z 1 UStG, wonach der Umsatzsteuer ua Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, kann nicht geschlossen werden, dass der Rechtsprechung (und Lehre) zur unternehmerischen Tätigkeit ("unternehmerischer Bereich - nichtunternehmerischer Bereich") von Vereinen für den Bereich der Kommunalsteuer keine Bedeutung zukäme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997130162.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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