Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §20 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Mit der Abgabe der ersten Steuererklärung iSd § 21 Abs 1 zweiter Satz UStG 1972 für eine Veranlagungsperiode durch Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung wird durch den Inhalt dieser Erklärung die dem Rechtsanwalt im § 4 Abs 4 UStG 1972 eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen aufzeichnungsgemäßer und pauschalier... mehr lesen...
Gegenüber der beschwerdeführenden AG wurden im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren neue Sachbescheide betreffend Umsatzsteuer 1985 und 1986 erlassen, in welchen anstelle einer Gutschrift von rund S 151 Millionen eine Zahllast von rund S 82 Millionen (1985) und anstelle einer Gutschrift von rund S 300 Millionen eine Gutschrift von rund S 108 Millionen festgesetzt wurde. Ausgehend von diesen Mehrergebnissen (somit 1985 rund S 233 Millionen und 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §210 Abs2;BAO §210 Abs4;BAO §217 Abs4;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs3;UStG 1972 §21 Abs5;
Rechtssatz: Es handelt sich bei den auf Umsatzsteuervoranmeldungen zurückzuführenden Überschüssen um keinen Bescheid, und zwar insbesondere weder iSd § 210 Abs 2 BAO noch iSd ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs 4 BAO. Gegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt unter einem Markennamen Schlankheitsstudios. Zur Herbeiführung der Gewichtsabnahme, die als Reduktion des Körperumfangs in Zentimetern ausgedrückt wird, werden patentierte Gymnastikgeräte verwendet, an denen von den Kundinnen Turnübungen unter Anleitung des Personals des Institutes absolviert werden. In den Vertragsformularen ist die Eintragung von "Beginn und Ende des Kurses" sowie der Anzahl der "Besuche/Behandlungen" vorgesehen. Die Behandlung kann mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §198;BAO §289;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs4;
Rechtssatz: Sache eines Berufungsverfahrens nach § 198 und § 289 BAO iVm § 21 Abs 1 und § 21 Abs 4 UStG 1972 ist die Veranlagung zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre des Streitzeitraumes, also die Festsetzung der Abgabe (Steuer oder Überschuß). Die vom Ab... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §16 Abs1 Z1;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Steuerpflichtige seine Leistungen gegenüber seinen Vertragspartnern während eines längeren, von vornherein festgelegten Zeitraumes zu erbringen, so ist davon auszugehen, daß die Leistungen anteilsmäßig in allen Voranmeldungszeiträumen erbracht werden, die innerhalb des vereinbarten Zeitraumes li... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin rechnete mit Schlußrechnung vom 25. November 1993 gegenüber einer Gemeinde verschiedene, der Gemeinde gegenüber erbrachte Leistungen ab. Hinsichtlich der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer in Höhe von rund S 4,5 Mio wurde vereinbart, daß diese im Wege der Überrechnung vom Abgabenkonto der Gemeinde beim Finanzamt A an das Abgabenkonto der Beschwerdeführerin beim Finanzamt B beglichen werde. Die Gemeinde beantragte die Überrechnung jedoch vereinbarungswidr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §214 Abs4;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung entfällt gemäß § 21 Abs 1 UStG 1972 nur im Fall einer fristgerechten Entrichtung der sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen errechnenden Vorauszahlung. Um von einer solchen Entrichtung sprechen zu können, muß... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 13. Dezember 1984 nahm das Finanzamt die Beschwerdeführer (die Geschäftsführer der F.K. Gesellschaft m. b.H. - im folgenden Gesellschaft) gemäß § 9 Abs. 1 BAO als Haftende für Abgabenverbindlichkeiten der Gesellschaft in der Höhe von insgesamt S 4,916.433,-- (Umsatzsteuer 1981 S 1,439.001,--, Umsatzsteuer 1982 S 1,121.555,-- und Umsatzsteuer 1983 S 2,355.877,--) in Anspruch. In den gegen diese Bescheide erhobenen Berufungen brachten die Beschwerdeführer übereins... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1980;BAO §80;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §19 Abs2 idF 1980/563;UStG 1972 §21 Abs1 idF 1980/563; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/15/0125
Rechtssatz: Die Umsatzsteuerschuld entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war für die administrativen Angelegenheiten zuständiger Geschäftsführer einer Reinigungs-GmbH. Auf Grund der Aufzeichnungen der Gesellschaft wurden in einer beauftragten Steuerberatungskanzlei die Umsatzsteuervorauszahlungen errechnet und die Erlagscheine samt (auf der Rückseite befindlichen) Umsatzsteuervoranmeldungen ausgefüllt, welche in der Regel der Beschwerdeführer zur Bank brachte. Am 10. Juni 1991 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Konkursverfahr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1988 §79 Abs1;FamLAG 1967 §43 Abs1;FinStrG §138 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §83 Abs2;UStG 1972 §21 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: Daß aus dem Einleitungsbesch... mehr lesen...
Am 15. Februar 1989 langte beim Zollamt Wien folgendes, mit 9. Februar 1989 datiertes Ansuchen der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft ein: "Das Zollamt Schwechat hat uns für Jänner 1989 Eingangsabgaben in der Höhe von öS 352,560.618,60 vorgeschrieben. In der Beilage übersenden wir Ihnen die Kopie unseres Antrages an das Finanzamt für Körperschaften auf Überrechnung von öS 336,988.599,19 unseres dort bestehenden Guthabens zur teilweisen Abdeckung unserer Eingangsabgabenverpflichtun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §211 Abs1 litg;BAO §212 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0068 91/16/0067
Rechtssatz: Es ist eine erhebliche Härte in der sofortigen Entrichtung des durch die Überrechnung nicht gedeckten Fehlbetrages nicht gegeben, wenn auch das "erwa... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Eine fehlende Erklärung iSd § 21 Abs 8 UStG ist kein Formgebrechen einer USt-Voranmeldung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150055.X03 Im RIS seit 03.10.1988 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH verlangt § 21 Abs 8 UStG 1972 eine formgebundene Erklärung ganz bestimmten Inhalts. Die von einem Unternehmer abgegebenen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Erklärungen können die erforderliche ausdrückliche schriftliche Erklärung iSd §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115 Abs4;BAO §167 Abs2;UStG 1972 §12;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §21 Abs8; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 313;
Rechtssatz: Aus dem Ersuchen (zB in der USt-Voranmeldung) um Gutschrift oder Überweisung der Vorsteuern, ja selbst aus dem - zusätzlich zur Abgabe einer USt-Voranmeldung und einer USt-Erklärung er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §161;BAO §213 Abs1;UStG 1972 §21 Abs1;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die als Steuererklärung geltenden USt-Voranmeldungen bedürfen nach Maßgabe der §§ 161 - 165 BAO der Prüfung durch die Abgabenbehörde. Wegen der großen Zahl (Hinweis E 28.6.1977, 1221/76, VwSlg 5149 F/1977) der vom Finanzamt zu bearbeitenden USt-Voranmeldungen ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §217UStG 1972 §12UStG 1972 §21 Abs1UStG 1972 §21 Abs5 Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 78;
Rechtssatz: Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Vorsteuerbeträgen für sich allein bildet nicht die Grundlage für die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages. Eu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §201;FinStrG §33 Abs3 litb;UStG 1972 §21 Abs1;
Rechtssatz: Für alle Abgaben, die - wie die Umsatzsteuervorauszahlungen - selbst zu berechnen sind, gilt, daß eine Abgabenverkürzung bewirkt ist, wenn die Abgaben ganz oder teilweise nicht entrichtet (abgeführt) wurden (Hinweis auf OGH 18.3.1982, 13 Os 16/81, SSt 53/10). ... mehr lesen...