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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs2;Rechtssatz
Es handelt sich bei den auf Umsatzsteuervoranmeldungen zurückzuführenden Überschüssen um keinen Bescheid, und zwar insbesondere weder iSd § 210 Abs 2 BAO noch iSd ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs 4 BAO. Gegenüber der nach § 21 UStG 1972 bereits eingetretenen Fälligkeit begründet die gemäß § 210 Abs 4 BAO einzuräumende Nachfrist keinen neuen Fälligkeitszeitpunkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994130242.X01Im RIS seit
07.06.2001