RS Vwgh 1995/2/22 94/13/0242

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Veröffentlicht am 22.02.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §210 Abs2;
BAO §210 Abs4;
BAO §217 Abs4;
UStG 1972 §21 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs3;
UStG 1972 §21 Abs5;

Rechtssatz

Es handelt sich bei den auf Umsatzsteuervoranmeldungen zurückzuführenden Überschüssen um keinen Bescheid, und zwar insbesondere weder iSd § 210 Abs 2 BAO noch iSd ersten Tatbestandsvoraussetzung des § 217 Abs 4 BAO. Gegenüber der nach § 21 UStG 1972 bereits eingetretenen Fälligkeit begründet die gemäß § 210 Abs 4 BAO einzuräumende Nachfrist keinen neuen Fälligkeitszeitpunkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994130242.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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