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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §20 Abs1;Rechtssatz
Mit der Abgabe der ersten Steuererklärung iSd § 21 Abs 1 zweiter Satz UStG 1972 für eine Veranlagungsperiode durch Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung wird durch den Inhalt dieser Erklärung die dem Rechtsanwalt im § 4 Abs 4 UStG 1972 eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen aufzeichnungsgemäßer und pauschalierter Berücksichtigung der dort genannten durchlaufenden Posten für ein bestimmtes Jahr ausgeübt. Ein späteres Abgehen von dieser in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung eines Veranlagungszeitraumes getroffenen Entscheidung in der Jahresumsatzsteuererklärung ist deswegen nicht mehr möglich, weil das im § 4 Abs 4 UStG 1972 eingeräumte Wahlrecht bereits konsumiert wurde (Hinweis E 1.7.1992, 91/13/0062).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130012.X04Im RIS seit
06.02.2002