RS Vwgh 1995/3/15 95/13/0012

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Veröffentlicht am 15.03.1995
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §20 Abs1;
UStG 1972 §21 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Mit der Abgabe der ersten Steuererklärung iSd § 21 Abs 1 zweiter Satz UStG 1972 für eine Veranlagungsperiode durch Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung wird durch den Inhalt dieser Erklärung die dem Rechtsanwalt im § 4 Abs 4 UStG 1972 eröffnete Wahlmöglichkeit zwischen aufzeichnungsgemäßer und pauschalierter Berücksichtigung der dort genannten durchlaufenden Posten für ein bestimmtes Jahr ausgeübt. Ein späteres Abgehen von dieser in der ersten Umsatzsteuervoranmeldung eines Veranlagungszeitraumes getroffenen Entscheidung in der Jahresumsatzsteuererklärung ist deswegen nicht mehr möglich, weil das im § 4 Abs 4 UStG 1972 eingeräumte Wahlrecht bereits konsumiert wurde (Hinweis E 1.7.1992, 91/13/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995130012.X04

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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