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E6JNorm
62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen, zuletzt im Erkenntnis vom 20. April 2006, 2004/15/0113, zum Ausdruck gebracht hat, kann im Zusammenhang mit an den Unternehmer erbrachten Leistungen der Vorsteuerabzug erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62002J0152 Terra Baubedarf-Handel GmbH VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150183.X02Im RIS seit
21.08.2006Zuletzt aktualisiert am
16.08.2016