RS Vwgh 2006/6/1 2002/15/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.06.2006
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11 Abs1 Z1;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (Hinweis E 26. September 2000, 99/13/0020). Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (Hinweis E 24. Apri 1996, 94/13/0133; E 28. Mai 1997, 94/13/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150174.X03

Im RIS seit

09.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten