RS Vwgh 2006/4/20 2004/15/0113

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Veröffentlicht am 20.04.2006
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Index

E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;
UStG 1994 §11;
UStG 1994 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem Jahr 2000 geübte, vom Bundesminister für Finanzen gebilligte Praxis der Finanzverwaltung, wonach für den Vorsteuerabzug der Mangel einer Rechnung iSd § 11 UStG unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend sanierbar sei, ist gesetzwidrig.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62002J0152 Terra Baubedarf-Handel GmbH VORAB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150113.X01

Im RIS seit

24.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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