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E6JNorm
62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;Rechtssatz
Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem Jahr 2000 geübte, vom Bundesminister für Finanzen gebilligte Praxis der Finanzverwaltung, wonach für den Vorsteuerabzug der Mangel einer Rechnung iSd § 11 UStG unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend sanierbar sei, ist gesetzwidrig.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62002J0152 Terra Baubedarf-Handel GmbH VORABEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004150113.X01Im RIS seit
24.05.2006Zuletzt aktualisiert am
16.08.2016