Entscheidungen zu § 8 Abs. 4 KStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-30 von 106

TE Vwgh Erkenntnis 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

1        Strittig ist im Revisionsfall die Anwendung der Mantelkaufregelung im Sinne des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988. 2        Die Revisionswerberin wurde im Jahr 2001 gegründet. Gesellschafter war zu diesem Zeitpunkt die EB GmbH, die zu 100 % von der Z AG gehalten wurde. Die Revisionswerberin sollte ursprünglich als Internet-Broker-Gesellschaft der Z AG fungieren. Der Unternehmensgegenstand lag im Wesentlichen in der Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen und der Vermittlung d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 VwSlg 8045 F/2005 RS 1 Stammrechtssatz Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 VwSlg 8045 F/2005 RS 2 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirts... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2015/13/0007 E 13. September 2017 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Element der Änderung der Gesellschafterstruktur ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen angesprochen. Dabei kommt es auf die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an den Gesellschaftsanteilen an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Anders als etwa das deutsche KStG (vgl. § 8c dKStG) sieht die österreichische Regelung keine Konzernklausel vor, nach der Übertragungen im Konzern nicht den Bestimmungen über den Mantelkauf unterliegen. Der Umstand, dass sich der gesellschaftsrechtliche Einfluss im Konzern über die Konzernspitze bzw. über eine Obergesellschaft bei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2021/13/0007 E 20. Oktober 2021 RS 4 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zweck des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt sei, ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988; die Versagung des Verlustabzuges bedarf auch nicht der Fest... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Untern... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Es spielt keine Rolle, ob die Änderung der wirtschaftlichen Struktur bei der Voreigentümerin oder der Folgeeigentümerin eingetreten ist, wenn ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Strukturänderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Willensübere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2KStG 1988 §9
Rechtssatz: Eine wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur liegt nach der hL und Verwaltungspraxis dann vor, wenn alle oder die überwiegende Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsführung in einem Zug oder bei Vorliegen eines inneren Zusammenhangs sukzessive ersetzt werden (vgl. Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG, § 8 Tz ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Es begegnet keinen grundsätzlichen Bedenken, wenn das BFG bei der Beurteilung des tatsächlichen Wirkens in der Geschäftsführung, also wer die für die Gesellschaft relevante Willensbildung getroffen hat, und für die Frage, ob die bisherigen Geschäftsführer lediglich formal im Unternehmen belassen wurden, um die Wirkungen des Mantel... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Nicht alle Merkmale der Strukturänderungen müssen gleich stark ausgeprägt sein, um eine Änderung in der wirtschaftlichen Identität des Steuerpflichtigen herbeizuführen. Liegt eine schwächer ausgeprägte Änderung der organisatorischen Struktur vor, kann auch eine starke Ausprägung der anderen Merkmale zur Anwendung der Mantelkaufbes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

TE Vwgh Erkenntnis 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

1        Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 6. Februar 2018 wurde u.a. ausgeführt, die Revisionswerberin sei im August 2008 - damals unter einem anderen Namen - von W gegründet worden. Im Dezember 2013 seien 99% der Anteile auf R übergegangen, die restlichen Anteile an M (die Anteile würden zum Teil treuhändig gehalten). Bis Ende 2013 sei die Geschäftsführung bei W gelegen; im Dezember 2013 sei R zum Geschäftsführer bestellt worden. Ebenfalls im Dezember 2013 habe die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.2021

RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22EStG 1972 §18 Abs1 Z4KStG 1988 §8 Abs4 Z2KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litcVwRallg
Rechtssatz: Nach der in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Stammfassung des KStG1988 angesprochenen Rechtsprechung des VwGH stand der Verlustabzug (damals nach § 18 Abs. 1 Z 4 EStG 1972) einer GmbH ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2021

RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 VwSlg 8045 F/2005 RS 1 Stammrechtssatz Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Ze... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2021

RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 VwSlg 8045 F/2005 RS 2 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2021

RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2
Rechtssatz: Dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zweck des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt sei, ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988; die Versagung des Verlustabzuges bedarf auch nicht der Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung (vgl. VwGH 2001/14/0135). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2021

RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0151 E 26. Juli 2006 RS 1 Stammrechtssatz Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtscha... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.2021

TE Vwgh Erkenntnis 2008/12/18 2007/15/0090

Die beschwerdeführende GmbH war bis Ende des Jahres 1996 im Malerei- und Anstreichergewerbe tätig. Im Lagebericht zum Jahresabschluss 1996 findet sich die Erwähnung, dass die GmbH ihre unternehmerische Tätigkeit mit 31. Dezember 1996 eingestellt hat. Mit Verträgen vom 24. März 2000 veräußerten die bisherigen Gesellschafter ihre Anteile an PB. Gleichzeitig wurden zwischen PB und einem der früheren Gesellschafter AB einerseits sowie zwischen PB und dem Steuerberater der GmbH RM Treuhand... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/9 2005/13/0045

Nach dem Bericht vom 13. April 1999 über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei (Prüfungszeitraum 1995 bis 1997) hatte diese den "Handel mit Kraftfahrzeugbedarfsartikeln" zum Betriebsgegenstand. Die Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse sind unter Tz. 12 des Prüfungsberichtes mit jeweils 24,5 % für Erich B. und Friederike D. sowie mit 51 % für die (in Deutschland ansässige) H. GmbH ausgewiesen. In Tz. 22 des Prüfungsberichtes sind unter dem Titel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.2008

RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage vor sich gehen. Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur, kein Mantelkauf vorl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2008

RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2008/7/9 2005/13/0045

Nach dem Bericht vom 13. April 1999 über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung bei der mitbeteiligten Partei (Prüfungszeitraum 1995 bis 1997) hatte diese den "Handel mit Kraftfahrzeugbedarfsartikeln" zum Betriebsgegenstand. Die Eigentums- bzw. Beteiligungsverhältnisse sind unter Tz. 12 des Prüfungsberichtes mit jeweils 24,5 % für Erich B. und Friederike D. sowie mit 51 % für die (in Deutschland ansässige) H. GmbH ausgewiesen. In Tz. 22 des Prüfungsberichtes sind unter dem Titel... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.2008

RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Die Änderung der Gesellschafterstruktur muss auf entgeltlicher Grundlage vor sich gehen. Dies bedeutet, dass bei einer Änderung der Gesellschafterstruktur auf Grund einer Erbschaft oder einer Schenkung, und zwar auch bei gleichzeitiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur, kein Mantelkauf vorl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2008

RS Vwgh 2008/7/9 2005/13/0045

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 idF BGBl. Nr. 818/1993 hat zwar nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 26. Juli 2005, 2001/14/0135). Mit dieser Regelung sollte allerdings Bestrebungen entge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/22 2006/14/0033

Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermittlung des Einkommens für das Jahr 1998 seien die in den Jahren 1991 bis 1996 durch den Betrieb einer Pizzeria entstandenen Verluste im Rahmen des Verlustabzuges als Sonde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2007/2/22 2006/14/0033

Im Beschwerdefall ist die Zulässigkeit des Verlustabzuges für das Jahr 1998 nach § 21 Z 2 i.V.m. § 4 Z 1 lit. b UmgrStG strittig. Im Zuge einer bei der beschwerdeführenden GmbH im Jahr 2000 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin fest (Tz. 34 des Prüfungsberichtes vom 19. Dezember 2000), bei der Ermittlung des Einkommens für das Jahr 1998 seien die in den Jahren 1991 bis 1996 durch den Betrieb einer Pizzeria entstandenen Verluste im Rahmen des Verlustabzuges als Sonde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/26 2004/14/0151

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2006

RS Vwgh 2006/7/26 2004/14/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/7/26 2004/14/0151

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der beschwerdeführenden GmbH gegenüber im Instanzenzug u.a. Körperschaftsteuer 1997 bis 1999 festgesetzt und die Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 und 1998 geltend gemacht. Die belangte Behörde ging dabei davon aus, dass auf dem Verrechnungskonto des seinerzeitigen Gesellschafter-Geschäftsführers Horst P verbuchte Einlagen verdecktes Eigenkapital der Beschwerdeführerin seien, sodass die für 1997 und 1998 verrechneten Zinsen verdeckte Gewinnaussc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.07.2006

RS Vwgh 2006/7/26 2004/14/0151

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement der Änderung der wirtschaftlichen Struktur betrifft die wirtschaftliche Tätigkeit der Körperschaft. Um einen Mantelkauf annehmen zu können, muss sich diese in wesentlichem Umfang ändern. Eine Änderung der wirtschaftlichen Struktur setzt grundsätzlich einen Wechsel oder eine wesentliche Erweiterung des Unter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.07.2006

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