Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2015/13/0007 E 13. September 2017 RS 2Stammrechtssatz
Mit dem Element der Änderung der Gesellschafterstruktur ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen angesprochen. Dabei kommt es auf die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums an den Gesellschaftsanteilen an (vgl. Quantschnigg, ÖStZ 1989, (40) 43). Dies wird durch die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 8 Abs. 4 KStG 1988, 662 BlgNR 17. GP 18, bestätigt, setzen diese doch das Tatbestandselement der "Änderung der Gesellschafterstruktur" mit einer "Veränderung der Eigentümerstellung" bzw. mit einem "Gesellschafterwechsel" gleich. Eine "Durchgriffsbetrachtung" ist im Rahmen des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 nicht vorgesehen (vgl. Ressler/Stürzlinger in Lang/Rust/Schuch/Staringer, KStG2, § 8 Rz 260, mwN).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019130008.J02Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022