Die beschwerdeführende GmbH erwarb am 2. Juni 1994 sämtliche Anteile an der - einen Verlustvortrag von rund 250,000.000 S verkörpernden - A-GmbH um den Kaufpreis von 63,610.020 S. Die Beschwerdeführerin ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 30. September. Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. Juni 1994 wurde die A-GmbH (buchmäßiges Kapital von 33,876.873,50 S) zum 30. September 1993 gemäß Art I UmgrStG auf die Beschwerdeführerin verschmolzen. Dadu... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;EStG 1988 §8 Abs3;KStG 1988 §8 Abs4;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z1;UmgrStG 1991 §3 Abs2 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2008/15/0081 E 23. September 2010
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Verlustvortrages ist vergangenheitsbezogen und stel... mehr lesen...
Geschäftsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH ist der Kaminbau. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 1999 beantragte sie die Berücksichtigung eines Verlustabzuges als Sonderausgabe in Höhe von 218.825 S. Mit Bescheid vom 5. Juni 2001 setzte das Finanzamt die Körperschaftsteuer für 1999 fest, berücksichtigte den geltend gemachten Verlustabzug jedoch nicht und begründete dies damit, dass im Dezember 1998 ein "GmbH-Mantel" gekauft worden sei. Der Verlust des Jahres 1998 sei deshalb ni... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Quantschnigg, Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, 40, sowie Bauer/Quantschnigg, KStG 1988 I, Tz 68.4.1 zu § 8, stehen auf dem Standpunkt, dass im Wirtschaftsjahr der Strukturänderung der Teil eines (negativen) Jahresergebnisses bis zur Strukturänderung m... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das EStG 1988 versteht unter dem Verlustabzug den Abzug der "Verluste, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind". Ab dem Zeitpunkt des Wechsels der Identität des Steuerpflichtigen steht nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 der Verlustabzug nicht mehr zu. Zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Verluste führen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Das EStG 1988 versteht unter dem Verlustabzug den Abzug der "Verluste, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind". Ab dem Zeitpunkt des Wechsels der Identität des Steuerpflichtigen steht nach § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 der Verlustabzug nicht mehr zu. Zu diesem Zeitpunkt bereits entstandene Verluste führen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Quantschnigg, Der Verlustabzug im KStG 1988, ÖStZ 1989, 40, sowie Bauer/Quantschnigg, KStG 1988 I, Tz 68.4.1 zu § 8, stehen auf dem Standpunkt, dass im Wirtschaftsjahr der Strukturänderung der Teil eines (negativen) Jahresergebnisses bis zur Strukturänderung m... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1990 gegründet. Vom zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von 500.000 S übernahmen die W. GmbH 480.000 S und Dipl.Vw. Helmut B. 20.000 S. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag von periodischen und sonstigen Druckschriften. Geschäftsführer waren der Minderheitsgesellschafter Dipl.Vw. Helmut B. sowie der Angestellte Karl S. Mit Notariatsakt vom 23. Oktober 1992 verkaufte Dipl.Vw. Helmut B. seinen Geschäftsanteil an der Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 9. Oktober 1990 gegründet. Vom zur Hälfte einbezahlten Stammkapital von 500.000 S übernahmen die W. GmbH 480.000 S und Dipl.Vw. Helmut B. 20.000 S. Gegenstand des Unternehmens war der Verlag von periodischen und sonstigen Druckschriften. Geschäftsführer waren der Minderheitsgesellschafter Dipl.Vw. Helmut B. sowie der Angestellte Karl S. Mit Notariatsakt vom 23. Oktober 1992 verkaufte Dipl.Vw. Helmut B. seinen Geschäftsanteil an der Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, in welcher zeitlichen Abfolge die Strukturänderungen eintreten. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt somit auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Wil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 hat nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt ist. Anders als nach der Rechtslage vor Schaffung der gegenständlichen Bestimmung durch das K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Dem Zeitraum, innerhalb dessen die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft geändert wird, kommt Indizwirkung für die Frage des Vorliegens eines inneren Zusammenhanges der sukzessive vorgenommenen Änderungen zu. Diese Indizwirkung wird umso schwächer, je länger der Zeitraum wird, innerhalb dessen sich die ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Grundsätzlich kommt es nicht darauf an, in welcher zeitlichen Abfolge die Strukturänderungen eintreten. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Änderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt somit auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Wil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: § 8 Abs. 4 Z. 2 KStG 1988 hat nicht zur Tatbestandsvoraussetzung, dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zwecke des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt ist. Anders als nach der Rechtslage vor Schaffung der gegenständlichen Bestimmung durch das K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Versagung des Verlustabzuges ist, dass es zwischen dem Zeitpunkt des Entstehens eines Verlustes und dem Zeitpunkt des Verlustabzuges zu einem Verlust der wirtschaftlichen Identität der Körperschaft gekommen ist. Die wirtschaftliche Identität geht verloren, wenn wesentliche Änderungen der wirtsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs4 Z2 idF 1993/818;
Rechtssatz: Dem Zeitraum, innerhalb dessen die wirtschaftliche Identität einer Kapitalgesellschaft geändert wird, kommt Indizwirkung für die Frage des Vorliegens eines inneren Zusammenhanges der sukzessive vorgenommenen Änderungen zu. Diese Indizwirkung wird umso schwächer, je länger der Zeitraum wird, innerhalb dessen sich die ... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für die Jahre 1989 bis 1991 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass am Verrechnungskonto des zu rund 85% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers Walter M. Bareinlagen in Höhe von 1,070.000 S (Wirtschaftsjahr 1989), 650.000 S (Wirtschaftsjahr 1990) und 600.000 S (Wirtschaftsjahr 1991) verbucht waren. In Tz. 19 des Betriebsprüfungsberichtes vom 28. September 1995 wird dazu ausgeführt, dass der Geschäftsführer a... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH fand für die Jahre 1989 bis 1991 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass am Verrechnungskonto des zu rund 85% an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführers Walter M. Bareinlagen in Höhe von 1,070.000 S (Wirtschaftsjahr 1989), 650.000 S (Wirtschaftsjahr 1990) und 600.000 S (Wirtschaftsjahr 1991) verbucht waren. In Tz. 19 des Betriebsprüfungsberichtes vom 28. September 1995 wird dazu ausgeführt, dass der Geschäftsführer a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;GewStG §6 Abs2;KStG 1988 §8 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Verlustvortrag für bilanzierende Steuerpflichtige immer dann zulässig, wenn der Verlust - allenfalls nach Korrektur der Buchführung durch den Steuerpflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - seiner Höhe nach errechnet werden kan... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;GewStG §6 Abs2;KStG 1988 §8 Abs4 Z3;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Verlustvortrag für bilanzierende Steuerpflichtige immer dann zulässig, wenn der Verlust - allenfalls nach Korrektur der Buchführung durch den Steuerpflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - seiner Höhe nach errechnet werden kan... mehr lesen...
Alleiniger Gesellschafter der mitbeteiligten Partei (GmbH) ist eine steuerlich als Körperschaft öffentlichen Rechts anzusehende kirchliche Institution. In den Jahren 1997 bis 1999 hat die mitbeteiligte Partei Zahlungen an das von der Trägerkörperschaft geführte Museum in folgender Höhe als Betriebsausgaben iSd § 4 Abs 4 Z 6 EStG 1988 geltend gemacht: 1997: 707.000 S 1998: 888.000 S 1999: 874.024 S Mit dem Körperschaftsteuerbescheid 1999 anerkannte das Finanzamt die im J... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §18 Abs1 Z7;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4 Z6;KStG 1988 §8 Abs4;
Rechtssatz: Auch aus dem Privatvermögen einer Kapitalgesellschaft - eine Kapitalgesellschaft kann ausnahmsweise neben Betriebsvermögen auch Privatvermögen aufweisen (vgl Hofstätter/Reichel, Tz 77ff zu § 4 Abs 1 EStG 1988) - getätigte Zuwendungen an Museen der Körperschaften öffentlich... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die ausschließlich vermögensverwaltend tätigte (und Verluste erwirtschaftende) W-GmbH war mit 31. Dezember 1996 gemäß § 5 UmwG auf die W-OEG umgewandelt worden. Die W-OEG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch in Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO als solche festgestellt wurden. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer als Sonderausgabe e... mehr lesen...
Aus dem angefochtenen Bescheid und der Beschwerde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die ausschließlich vermögensverwaltend tätigte (und Verluste erwirtschaftende) W-GmbH war mit 31. Dezember 1996 gemäß § 5 UmwG auf die W-OEG umgewandelt worden. Die W-OEG erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die auch in Feststellungsbescheiden nach § 188 BAO als solche festgestellt wurden. In der Einkommensteuererklärung 1998 machte der Beschwerdeführer als Sonderausgabe e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;UmgrStG 1991 §10 Z1;UmgrStG 1991 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 10 Z 1 UmgrStG normiert für den Fall der Umwandlung, dass den Rechtsnachfolgern ein Verlustvortrag nach § 18 Abs 6 EStG 1988 (bzw § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988) zusteht. Voraussetzung für eine diese Rechtsfolge herbeiführende Umwandlung ist aber g... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §18 Abs6;KStG 1988 §8 Abs4 Z2;UmgrStG 1991 §10 Z1;UmgrStG 1991 §7 Abs1;
Rechtssatz: § 10 Z 1 UmgrStG normiert für den Fall der Umwandlung, dass den Rechtsnachfolgern ein Verlustvortrag nach § 18 Abs 6 EStG 1988 (bzw § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988) zusteht. Voraussetzung für eine diese Rechtsfolge herbeiführende Umwandlung ist aber g... mehr lesen...