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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2Rechtssatz
Es spielt keine Rolle, ob die Änderung der wirtschaftlichen Struktur bei der Voreigentümerin oder der Folgeeigentümerin eingetreten ist, wenn ein planmäßiger Zusammenhang zwischen den einzelnen Strukturänderungen besteht. Ein Mantelkauf liegt auch dann vor, wenn die "alten" Gesellschafter vor der Anteilsübertragung in Willensübereinstimmung mit den "neuen" Gesellschaftern die wirtschaftlichen Strukturen verändern und erst anschließend eine Änderung der Gesellschafterstrukturen vorgenommen wird (vgl. VwGH 26.7.2005, 2001/14/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019130008.J06Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022