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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs4 Z2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2021/13/0007 E 20. Oktober 2021 RS 4 (hier nur erster Satz)Stammrechtssatz
Dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zweck des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt sei, ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988; die Versagung des Verlustabzuges bedarf auch nicht der Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung (vgl. VwGH 2001/14/0135).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019130008.J04Im RIS seit
24.02.2022Zuletzt aktualisiert am
24.02.2022