RS Vwgh 2021/12/15 Ro 2019/13/0008

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Veröffentlicht am 15.12.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs4 Z2

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/13/0007 E 20. Oktober 2021 RS 4 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Dass der Kauf der Gesellschaftsanteile ausschließlich zum Zweck des Erwerbs von Verlustabzügen erfolgt sei, ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988; die Versagung des Verlustabzuges bedarf auch nicht der Feststellung einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung (vgl. VwGH 2001/14/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019130008.J04

Im RIS seit

24.02.2022

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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