RS Vwgh 2021/10/20 Ro 2021/13/0007

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.10.2021
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs4 Z2
KStG 1988 §8 Abs4 Z2 litc

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0135 E 26. Juli 2005 VwSlg 8045 F/2005 RS 1

Stammrechtssatz

Der gesetzliche Mantelkauftatbestand bringt die Rechtsfolge des Unterganges des Verlustvortragsrechtes mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraumes in Verbindung (vgl. Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988, Anm. 49 zu § 8).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021130007.J02

Im RIS seit

30.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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