Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §293;BAO §93 Abs2;BAO §96;EStG 1988 §85 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat mit der Heranziehung der als "Republik Österreich" bezeichneten Gebietskörperschaft Bund ein anderes als jenes Rechtssubjekt in Anspruch genommen, d... mehr lesen...
Die Satzung des Vereines IM weist im Wesentlichen folgenden Inhalt auf: "I. Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen 'IM' und hat seinen Sitz in L. II. Mitglieder 1.) Der Verein hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder. 2.) Ordentliche Mitglieder: Der Aufnahmewerber muss von einem Mitglied des Vereinsvorstandes vorgeschlagen und von diesem als Gast eingeführt werden. Das Mitglied hat den Aufnahmewerber über Sinn und Zweck des Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2;BAO §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/14/0006
Rechtssatz: Unverzichtbare Merkmale eines Bescheides sind die Bezeichnung der Behörde, der
Spruch: und - nach Maßgabe des § 96 BAO - die Unterschrift (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar3, § 93 Tz 22). European... mehr lesen...
Die Beschwerde führt im Betreff: an: "Vollstreckungsersuchen des Finanzamt Wittenberg bezüglich der Frau (Beschwerdeführerin( (Steuer-Nummer: ...) betrifft: Bescheid der Steuer- und Zollkoordination Region Mitte, Fachbereich Internationales Steuerrecht vom 30.09.2004 zum Aktenzeichen: AO 579/1387-INT/04". Dem Wortlaut der Beschwerde zufolge soll gegen "den im
Betreff: genannten Bescheid vom 30.09.2004" Beschwerde eingelegt werden. Gemäß Art. 130 Abs. 1 lit. a B-VG erkennt der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AVOG 1975 §2 idF 2003/I/124;BAO §96;B-VG Art130 Abs1 lita;B-VG Art18;Steuer- und Zollkoordination 2004 §1;Steuer- und Zollkoordination 2004 §2;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Dienststelle (ein Amt) ist eine planmäßige... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
Das Finanzamt S teilte dem Wohnsitzfinanzamt des Beschwerdeführers im Jänner 1998 mit, dass dieser aus seiner Beteiligung an der T-KG im Jahr 1996 Einkünfte aus Gewerbebetrieb von S 19,207.972,-- (darin enthalten ein Veräußerungsgewinn von S 18,563.500,--) erzielt habe. Bei Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 25. Juni 1998, mit welchem Einkommensteuer in Höhe von S 8,334.800,-- festgesetzt wurde, erfasste das Finanzamt u.a. diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb. In seiner Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93 Abs2BAO §96
Rechtssatz: Die fehlende Bezeichnung einer Erledigung einer Behörde als Bescheid ist unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt der Erledigung keine Zweifel am normativen Gehalt ergeben (Hinweis E 30. Jänner 1990, 89/14/0162). Zu den unverzichtbaren Bestandteilen eines Bescheides gehören lediglich die Bezeichnung der Behörde (§ 96), der Spr... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer verfügte im Zwölfmonatszeitraum 2000/2001 zum Stichtag 31. März 2001 über eine endgültig zugeteilte Direktverkaufs-Referenzmenge in der Höhe von 61.781 kg (und einen Anteil von 28.837 kg Direktverkaufs-Referenzmenge, der in eine Anlieferungs-Referenzmenge umgewandelt war). In der Meldung des Direktverkaufs für den Zeitraum 1. April 2000 bis 31. März 2001 gab der Beschwerdeführer die Abgabe von Milch/Milchprodukten an Letztverbraucher im Ausmaß von 309 kg an. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1999 §33a Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Grundsätze des AVG und der BAO schließen eine Verfahrensregelung nicht aus, die die Berufung auf höhere Gewalt oder andere besondere Umstände des Einzelfalles zur Vermeidung des Eintritts einer Rechtsfolge ... mehr lesen...
Betreffend die szt. Rechtsanwaltskanzlei der Beschwerdeführerin fand eine Lohnsteuerprüfung über den Zeitraum vom 1. Jänner 1989 bis 31. Dezember 1995 statt. In einer Eingabe an die Lohnsteuerstelle vom 11. August 1994 wurde zu "ab 19.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen geleisteten Überstunden" die Ansicht vertreten, dass diese betrieblich notwendig gewesen seien. Die Beschwerdeführerin sei überwiegend als Masseverwalter tätig und sämtliche dabei anfallenden Arbeiten seien durch s... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. September 1998 leitete das Finanzamt gegen den Beschwerdeführer ein Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, dass er als Abgabepflichtiger in den Jahren 1994 bis 1998 vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- bzw. Wahrheitspflicht Einkommen- bzw. Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe verkürzt habe, indem er Einnahmen aus Mulcharbeiten für verschiedene Forstverwaltungen in Höhe von jedenfalls S 1,215.326,-- nicht erklärt un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 13. April 1996 zum Geschäftsführer der S. GmbH bestellt worden, die zu diesem Zeitpunkt mit der Begleichung von Abgaben in Rückstand geraten war. In einem Rechenschaftsbericht vom 14. April 1996 berichtete das abgabenbehördliche Vollzugsorgan (der Vollstrecker) dem Finanzamt, dass die S. GmbH "nicht mehr existent" sei. Das Geschäftslokal sei Ende März 1996 geschlossen worden; nach Mitteilung des Ehemannes der (vormaligen) Geschäft... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Das Fehlen einer Unterschrift und einer "vollen" Namensangabe im angefochtenen Bescheid begründet keinen Verfahrensmangel. Der angefochtene Bescheid weist eine Registernummer des Datenverarbeitungsregisters mit der näheren Bezeichnung "DVR" auf, sodass erkennbar ist, dass die gegenständlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;
Rechtssatz: Die Lesbarkeit einer Unterschrift ist nach der Bestimmung des § 96 BAO nicht gefordert (Hinweis E 16. Februar 1994, 93/13/0025; E 10. Mai 1994, 92/14/0022; E 3. Oktober 1999, 97/13/0030). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2000130073.X01 Im RIS seit 07.05.2... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §93;BAO §96;FinStrG §56 Abs2;FinStrG §82;FinStrG §83;
Rechtssatz: Dass sich auf der dem Beschwerdeführer zugegangenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides betreffend Administrativbeschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine Stampiglie des Finanzamtes befindet, ist ein Ausfertigungsversehen, das nicht geeignet ist, Bedenken des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18;AVG §62;BAO §92;BAO §93;BAO §96;BAO §97;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Erledigung, die rechtlich nicht existent geworden ist (Hinweis B 24. März 1998, 97/14/0151), kann keine Rechtswirkungen entfalten und einer neuerlichen, wirksam gestalteten Erledigung mit Bescheidqualität demnach auch nicht im... mehr lesen...
1.1. Die belangte Behörde richtete an die beschwerdeführende Partei eine Erledigung nachstehenden Inhaltes: "Betr.: Beihilfe gemäß GSBG - Ihr Schreiben 240/F-02-Ri/WM Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrem Schreiben vom 11. Juli 2002, das vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Schreiben vom 07. August 2002 weitergeleitet worden ist, wird wie folgt Stellung genommen. Unbestritten ist, dass das Pensionsinstitut ein Träger der Sozialversicheru... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte kann auf das hg. Erkenntnis vom 22. Jänner 2001, Zl. 99/17/0425, betreffend einen Antrag der Beschwerdeführer vom 7. Dezember 1998 auf Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Referenzmenge verwiesen werden. 1.2.1. Dem vorliegenden Beschwerdeverfahren liegt ein Antrag der Beschwerdeführer vom 15. Oktober 2001 zu Grunde. Mit diesem strebten sie gleichfalls die Anpassung (Umwandlung) einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anliefe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs1;BAO §92;BAO §93;BAO §96;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Was der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 15. Dezember 1977, 934/73, VwSlg 9458 A/1977, für Inhalt und Form der Bescheide nach § 58 Abs. 1 AVG ausgeführt hat, gilt auch für die Erlassung von Bescheiden nach... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor idF 31999R1256;31999R1256 Nov-31992R3950;BAO;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung festgesetzter Referenzmengen ist nach gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, nämlich nach der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92, betreffend die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor, in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/19... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen eine Erledigung vom 29. August 2002, die mit der Geschäftszahl Jv 13454/02 versehen ist. Die Erledigung ist als "Bescheid" bezeichnet und hat inhaltlich die Abweisung eines Antrages um Stundung bzw Gewährung von Ratenzahlung für Gerichtsgebühren in Höhe 1.933,55 EUR zum Gegenstand. Im Kopf: des Schriftstücks ist als erlassende Stelle "Der Leiter der Einbringungsstelle" angeführt, wobei neben dem Bundeswappen eine Anschrift im ersten Wiener G... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §56;BAO §96;
Rechtssatz: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Bescheides zählt unter anderem die Bezeichnung der Behörde, die ihn erlassen hat. Fehlt eine solche Bezeichnung, so kann das betreffende Schriftstück - mag es auch sonst die Merkmale eines Bescheides aufweisen - nicht als Bescheid angesehen werden (Hinw... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden Erwerbsgesellschaft gegen die "als Bescheid bezeichnete Erledigung" des Bürgermeisters des Landeshauptstadt Salzburg vom 17. Mai 1999, Zl 8/03/67085/98/6, als unzulässig zurückgewiesen. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, dass das in den Akten der Behörde erster Instanz erliegende diesbezügliche Geschäftsstück eine "unleserliche handschriftliche Fertigung" auf... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96;BAO §97 Abs1;LAO Slbg 1963 §70 Abs1;LAO Slbg 1963 §71 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 71 Abs 1 Slbg LAO tritt die Rechtswirksamkeit einer (schriftlichen) Erledigung erst durch ihre Zustellung an den Betroffenen ein. Daraus folgt aber, dass es für die Beurteilung, ob eine Erledigung die Merkmale eines Bescheides aufweist, nic... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;BAO §93;BAO §96;LAO Slbg 1963 §70 Abs1;LAO Slbg 1963 §71 Abs1;
Rechtssatz: Eine Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer üblichen Schrift, aus der ein Dritter, der den Namen des Unterzeichneten kennt, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann. Sie muss nicht lesbar ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer überreichte bei der Sicherheitsdirektion für Oberösterreich, der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land und beim Bundesministerium für Inneres nachstehende Schriftstücke ungestempelt: Datum Behörde fehlende Stempelmarke 10.10.1995 Sicherheitsdirektion OÖ 120.- 16.03.1996 Sicherheitsdirektion OÖ 120.- 12.11.1996 BH Wels- Land 120.- 25.01.1997 Sicherheitsdirektion OÖ 120.- 12.02.1997 BH Wels-Land 120.- 15.02.1997 BH Wels- Land 120.- 03.03.1997 BH Wels-Land 120.- 08.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §96; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0239
Rechtssatz: § 96 BAO sieht vor, dass alle schriftlichen Ausfertigungen der Abgabenbehörden die Bezeichnung der Behörde enthalten müssen. Diesbezüglich genügt es aber, wenn sich die bescheiderlassende Behörde aus dem Bescheidinhalt, aus dem... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Klagenfurt wurde der Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz, mit welchem ein Kommunalsteuernachforderungsbetrag festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben. Der Bescheid des Stadtsenates enthielt folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 91 Abs. 2 des Klagenfurt... mehr lesen...