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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93;Rechtssatz
Dass sich auf der dem Beschwerdeführer zugegangenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides betreffend Administrativbeschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine Stampiglie des Finanzamtes befindet, ist ein Ausfertigungsversehen, das nicht geeignet ist, Bedenken des Verwaltungsgerichtshofes an der Bescheiderlassung durch die zuständige Behörde zu erwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130152.X04Im RIS seit
30.04.2004