RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0152

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §93;
BAO §96;
FinStrG §56 Abs2;
FinStrG §82;
FinStrG §83;

Rechtssatz

Dass sich auf der dem Beschwerdeführer zugegangenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides betreffend Administrativbeschwerde gegen die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens eine Stampiglie des Finanzamtes befindet, ist ein Ausfertigungsversehen, das nicht geeignet ist, Bedenken des Verwaltungsgerichtshofes an der Bescheiderlassung durch die zuständige Behörde zu erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130152.X04

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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