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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Für die Haftung nach § 9 BAO ist nur die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten von Bedeutung, nicht jedoch ein Verschulden des Vertreters am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit (Hinweis E 18. November 1991, 90/15/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150086.X02Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
17.04.2015