RS Vwgh 2003/3/19 2002/16/0168

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Veröffentlicht am 19.03.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Es ist Sache des Vertreters, im Verwaltungsverfahren darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich war, widrigenfalls die Beh annehmen darf, dass eine verschuldete Pflichtverletzung vorliegt (Hinweis E 10.9.1998, 96/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160168.X01

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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