RS Vwgh 2003/1/14 97/14/0176

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Veröffentlicht am 14.01.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH führt ein Zessionsvertrag, auf Grund dessen der Geschäftsführer die Disposition über eingehende Mittel verliert, somit nicht mehr in der Lage ist, alle andrängenden Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen, zur Inanspruchnahme des Geschäftsführers als Haftenden für Abgabenschulden (Hinweis E 25.9.2001, 96/14/0057).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997140176.X03

Im RIS seit

21.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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