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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §85Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/16/0074 B 09.04.2020Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/16/0102 B 22. Oktober 2018 RS 2(hier ohne Bezugnahme auf § 8 RAO)Stammrechtssatz
Die Berufung eines berufsmäßigen Parteienvertreters auf die ihm (etwa nach § 8 RAO) erteilte Vollmacht und das Fortsetzen der Ausführungen des Schriftsatzes in der "Ich-Form" sind - soweit keine gegenteiligen Hinweise vorliegen - so zu verstehen, dass der Einschreiter für den Vertretenen handelt, ohne dass dem jeweils ein "namens des Vertretenen" hinzugefügt werden müsste.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160073.L01Im RIS seit
10.06.2020Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020