RS Vwgh 1996/9/20 94/17/0122

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0069 E 9. Juni 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Tatsache allein, daß ein in den §§ 80 ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im § 9 Abs 1 BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren nicht zu exkulpieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170122.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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