RS Vwgh 1996/6/25 92/17/0083

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben oder der Geschäftsführer nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufstellt (Hinweis E 29.1.1993, 92/17/0042).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170083.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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