RS Vwgh 1996/9/20 94/17/0420

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GewStG §25 Abs1;
GewStG §28 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/16/0267 E 3. Oktober 1996

Rechtssatz

Wurden der abgabepflichtigen Gesellschaft durch eine Kontosperre der Bank die Zahlungsmittel entzogen und wurde die Abgabenschuld erst am 15ten des darauffolgenden Monates fällig (hier: Lohnsummensteuer, vgl § 25 Abs 1 GewStG), dann kam dem Abschluß von Zessionsverträgen keine Relevanz für die Verletzung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten zu. Dies übersieht die Behörde, wenn sie ein Verschulden des Geschäftsführers im Abschluß von Zessionsverträgen erblickt, besteht doch kein Anhaltspunkt dafür, daß die Gesellschaft nach dem Zeitpunkt der Kontosperre noch über Zahlungsmittel verfügt hätte, wären die Zessionsverträge (mit der Bank) nicht geschlossen worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170420.X01

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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