RS Vwgh 1996/8/6 92/17/0186

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Veröffentlicht am 06.08.1996
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L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §20;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
BAO §93 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §18;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §67 Abs3 lita;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;
LAO Wr 1962 §90 Abs1;

Rechtssatz

Zwar muß sich der Geschäftsführer einer GmbH bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die nunmehr von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Hinweis: E 22.2.1991, 89/17/0244), doch stellt das vollständige Fehlen von Feststellungen darüber, in welchen Zeiträumen der zur Haftung Herangezogene (allein oder mit anderen) zur Geschäftsführung berufen war (und in welchen nicht), und das Fehlen jeglicher Begründung der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Abgabenschuldigkeiten, die vor seiner Bestellung fällig geworden sind, im Hinblick auf § 18 Wr LAO (Ermessensentscheidung) einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992170186.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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