RS Vwgh 1996/9/20 94/17/0122

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §15;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996

Rechtssatz

Nach dem Ausscheiden des für die Abgabenentrichtung verantwortlichen Geschäftsführers gehen die abgabenrechtlichen Agenden, die von den Geschäftsführern zu besorgen sind, mangels einer anderslautenden Regelung in die Verantwortung der verbleibenden Geschäftsführer über.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170122.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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