RS Vwgh 1996/9/20 94/17/0122

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Veröffentlicht am 20.09.1996
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/16/0212 E 3. Oktober 1996

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/18 89/17/0083 3

Stammrechtssatz

Zu den in § 54 Abs 1 Wr LAO genannten Personen gehören auch die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die die Gesellschaft gerichtlich oder außergerichtlich zu vertreten haben. Ihnen fallen die im § 54 Abs 1 Wr LAO erwähnten Pflichten grundsätzlich auch dann zu, wenn noch andere Geschäftsführer bestellt sind, es sei denn, daß Aufgabenteilung besteht (Hinweis E 25.9.1992, 91/17/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994170122.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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