Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Die Liegenschaft EZ 8 des Grundbuches der Katastralgemeinde S stand im Miteigentum des R, der H, des Beschwerdeführers (zu 7/48 Anteilen) und anderer Miteigentümer. Mit ihrer am 9. Jänner 1987 bei Gericht eingelangten Klage begehrten die Miteigentümer R und H die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft in Ansehung der vorher genannten Liegenschaft. Mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 9. Juni 1987, GZ. 29 Cg 5/87, wurde die Eigentumsgemei... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §199;BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Wr 1962 §147;LAO Wr 1962 §18;LAO Wr 1962 §4 Abs1;
Rechtssatz: Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung gegenüber anderen Abgabepflichtigen ist nicht Voraussetzung der Solidarschuld. Lediglich bei Ausübung des der Behörde obliegenden Ermessens ka... mehr lesen...
Für die erstmalige Herstellung eines zeitgemäßen Gehsteiges hat der Magistrat der Landeshauptstadt Innsbruck mit zwei Bescheiden vom 12. November 1985 jeweils gegenüber den Miteigentümern zweier näher bezeichneter Grundstücke eine Gehsteigabgabe festgesetzt und vorgeschrieben. Die Bezeichnung der Miteigentümer erfolgte durch Bezugnahme auf eine den Bescheiden beigefügte Eigentümerliste. Die Bescheide wurden jeweils der Beschwerdeführerin (als einer der Miteigentümer) zugestellt. ... mehr lesen...
Mit den vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden wurden den Beschwerdeführern und den übrigen grundbücherlichen Miteigentümern des zum Bauplatz erklärten bzw. Teil eines Bauplatzes bildenden und mit einer Tiefgarage bebauten an der C-Straße gelegenen Grundstückes GP. nn1 bzw. GP. nn2 KG Y ANLÄSZLICH DES ANSCHLUSSES des (gesamten) Bauplatzes bzw. des zur Tiefgarage gehörenden Wohnobjektes (C-Straße) AN DEN IN DER DR. P-STRASZE ERRICHTETEN HAUP... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §101 Abs1;BAO §6 Abs1;GehsteigabgabeG Innsbruck §2 Abs2;LAO Tir 1984 §4 Abs1;LAO Tir 1984 §82 Abs1;
Rechtssatz: Nach der materiell-rechtlichen Vorschrift des § 2 Abs 2 Innsbrucker GehsteigabgabeG trifft die eine Einheit darstellende Abgabenleistung schlech... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;LAO Slbg 1963 §16;LAO Slbg 1963 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/17/0107
Besprechung in:
ÖStZ 1993, 253;
Rechtssatz: Ob und in welchem Ausmaß ein Mitschuldner zur Erfüllung seiner gesamtschuldnerischen Leistung herangezogen wird, ... mehr lesen...
Mit den im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidungen je vom 2. Mai 1991 gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) jeweils der Berufung der Beschwerdeführer gegen den sie betreffenden der gesondert ausgefertigten Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA) je vom 14. Februar 1991, mit denen ihnen gegenüber jeweils für einen noch darzustellenden, ein in Oberösterreich gelegenes ... mehr lesen...
Mit den jeweils trennbaren - für die vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren allein wesentlichen - Teilen der angefochtenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten - gesondert ausgefertigten - Berufungsentscheidungen gab die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) der jeweiligen Berufung der nunmehrigen drei Beschwerdeführerinnen gegen den jeweils sie betreffenden - gesondert ausgefertigten - Bescheid des Finanzamtes für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0078 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/02 91/16/0071 10 Stammrechtssatz Die Rechtsprechung des VwGH, wonach wegen der Gefährd... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0073 91/16/0072 Rechtssatz: Die Rechtsprechung des VwGH, wonach wegen der Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenforderung bei dem oder den anderen Gesamtschuldnern, wegen Eröffnung des Konkurses über dessen oder deren Vermögen oder wegen des Endens einer juristischen Person für die Inanspruchnahme des verbleibenden Gesamtschuldners kein Spielraum für die Ermessensübung bleibt, bezieht sich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §276 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/16/0073
91/16/0072
Rechtssatz: Die rechtskräftige Berufungsvorentscheidung, mit der der Berufung einer Wohnbaugenossenschaf... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. März 1991 wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückerstattung von Kreditgebühren von S 97,90 aus Anlaß eines mit einer Bank abgeschlossenen Kreditvertrages zurück. In der Begründung: wies das Finanzamt darauf hin, daß der Kreditgeber die gegenständliche Gebühr im Sinne des § 3 Abs. 4 GebG mittels Gebührenaufschreibungen angezeigt und entrichtet habe. In der Berufung gegen diesen Bescheid vertrat die Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §239 Abs1;BAO §6 Abs1;GebG 1957 §28 Abs1 Z1 lita;GebG 1957 §28 Abs6;
Rechtssatz: Von Anträgen auf Rückzahlung eines Guthabens gem § 239 BAO sind die in materiell-rechtlichen Vorschriften vorgesehenen Erstattungsanträge zu unterscheiden. Über solche Anträge ist nach Maßgabe des Vorliegens der gesetzlich... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/16/0027 E 21. Februar 1985 RS 5 Stammrechtssatz Wenn die Forderung bei der ebenfalls zur Steuerleistung herangezogenen Erwerberin uneinbringlich wird, liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163)... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 3./8. März 1982 veräußerte der Beschwerdeführer mit Zustimmung unter anderem des Sachwalters seiner Gläubiger, Rechtsanwalt Dr. Alois K., an die "X-" Eigentumswohnungen Gesellschaft mbH die Liegenschaft E 214 KG Z mit einem darauf errichteten Rohbau, der ursprünglich für den Ausbau zu einem Hotel und nunmehr auf Grund der Widmungsverordnung der Gemeinde Z für die Errichtung von Appartements (Eigentumswohnungen) gewidmet war, sowie einen Teil des Grundstückes Nr. 31... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 3023/80 E 23. Juni 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Behörde wird sich im Rahmen der das Ermessen betreffenden Erwägungen nicht ohne sachgerechten Grund an jene Partei halten dürfen, die nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen sollte; die anderenfalls eintretende Gefährdung der E... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Schweizer Abgangszollstelle Zollamt Basel Freilager auf Antrag der Beschwerdeführerin als Hauptverpflichteter in der Zeit vom 15. Oktober 1980 bis 26. März 1981 sechs Sendungen mit insgesamt 2.856 Kartons beinhaltend 162.990 Stück Hemden koreanischen Ursprungs auf Versandschein T 1 zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren (gVV) unter Sicherung der Nämlichkeit durch Raumverschlüsse abgefertigt. Diese in den sechs Versandsc... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz54/04 EG
Norm: BAO §20;BAO §6 Abs1;VersandverfahrenDG 1973 §2 Abs1 idF 1977/332;ZollG 1955 §119 Abs1;ZollG 1955 §174 Abs3 lita Tatbestand1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 371;
Rechtssatz: Löst im gemeinschaftlichen Versandverfahren ein anderer als derjenige, der bei der Abgangszollstelle durch Abgabe der Voranmeldung die Abfer... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - ein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 3 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - war Eigentümerin einer Liegenschaft in G. in Niederösterreich und beabsichtigte, darauf ein Wohnhaus mit im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen zu schaffen. Auf Grund des mit ihr am 16. Februar/10. April 1981 abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages (in der Folge: Vertrag) erwarben die ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 8/1990, 448;
Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines - im konkreten Fall auf Grund des § 17 Z 4 GrEStG 1955 iVm § 6 Abs 1 BAO gegeben... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: Gemäß § 17 Z 4 GrEStG sind die am Erwerbsvorgang beteiligten Personen - also auch der Verkäufer - Steuerschuldner, und zwar Gesamtschuldner iSd § 6 Abs 1 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §212 Abs1;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 316;
Rechtssatz: In gleicher Weise wie eine gewährte Nachsicht gemäß § 236 Abs 1 BAO (Hinweis E 3.9.1987, 86/16/0123) wirkt die einem Mitschuldner gewährte Zufristung auch zugunsten der anderen Mitschuldner. Es ist daher jeder Gesamtschuldner, der durch ein Leistung... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §6 Abs1 impl;BAO §7 Abs1 impl;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs2;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;LAO Slbg 1963 §16 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §4 Abs1 idF 1983/054;LAO Slbg 1963 §5 Abs1 idF 1983/054;
Rechtssatz: Die Her... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Z4;
Rechtssatz: Wird in einem Vertrag, der den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes zum Gegenstand hat, vereinbart, daß der Erwerber des Übereignungsanspruches alle auf Grund dieses Vertrages entstehenden Steuern zu tragen hat, so ändert diese Vereinbarung nichts an der Haftung beider Vetragsparteien ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1;BAO §6 Abs1;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §17 Z4; Beachte Besprechung in:AnwBl 1989/8 S 500;
Rechtssatz: Da Nachsicht das Erlöschen des Abgabenanspruches (hier Anspruch nach § 17 Z 4 GrEStG) als solchen zur Folge hat, kommt sie bei Gesamtschuldverhältnissen zwang... mehr lesen...