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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0073 91/16/0072Rechtssatz
Die rechtskräftige Berufungsvorentscheidung, mit der der Berufung einer Wohnbaugenossenschaft gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer stattgegeben und im konkreten Fall die Wohnbaugenossenschaft gem § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 von der Grunderwerbsteuer befreit wird, schafft keine Bindungswirkung in bezug auf die Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren gegen die Personen, die die betreffende Liegenschaft an die Wohnbaugenossenschaft veräußerten.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160071.X11Im RIS seit
11.07.2001