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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/16/0027 E 21. Februar 1985 RS 5Stammrechtssatz
Wenn die Forderung bei der ebenfalls zur Steuerleistung herangezogenen Erwerberin uneinbringlich wird, liegt ein Ermessensspielraum in dieser Hinsicht für die Behörde nicht mehr vor (Hinweis E 27.10.1983, 82/16/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990160150.X04Im RIS seit
11.07.2001