Der Beschwerdeführer ist ein Verein. Nach Punkt I seiner Statuten ist er gemeinnützig und verfolgt den Zweck, eine moderne Sport- und Erholungsanlage zu errichten und zu erhalten. Der Betrieb der Anlage sei nicht auf Gewinn gerichtet, sondern solle vor allem der Jugend die Ausübung des Sports ermöglichen, um so der Volksgesundheit zu dienen. In den Streitjahren betrieb der Beschwerdeführer ein Sportstadion und ein Schwimmbad. Der Vorstand des Beschwerdeführers bestand aus sechs P... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §39 Z4;KStG 1988 §7 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/24 97/15/0212 2
(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Nach der Rsp d VwGH finden Geschäftsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern nur insoweit als betrieblich bedingte Vorgänge steuerliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §39 Z2;BAO §39 Z4;
Rechtssatz: Wird vom Verein der Ehefrau des Präsidenten des Vereins unentgeltlich die Nutzung eines Kiosk überlassen, liegt darin in steuerlicher Sicht eine Zuwendung an den Präsidenten als Mitglied des Vereins. Auch die unentgeltliche Überlassung von Kapital an einen weiteren Verein, dessen einzige Mitglieder die Funktionäre des ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §39 Z4;KStG 1988 §7 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Vereinsmitgliedes überhöht sind, ist durch einen Fremdvergleich zu lösen. Zweck des Fremdvergleichs ist es festzustellen, was für die gleichen L... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §39 Z2;
Rechtssatz: Der VwGH vertritt die Auffassung, dass Gewinnausschüttungen und sonstige Zuwendungen iSd § 39 Z 2 BAO nicht nur dann vorliegen, wenn die Körperschaft auf Grund erwirtschafteter Gewinne Auszahlungen tätigt. Der Übertragung von Geld und Sachgütern ist es gleichzuhalten, wenn die Körperschaft Dienstleistungen ohne (angemessene) Gegenl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §39 Z4;KStG 1988 §7 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/06/24 97/15/0212 2
(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Nach der Rsp d VwGH finden Geschäftsbeziehungen zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern nur insoweit als betrieblich bedingte Vorgänge steuerliche... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §39 Z2;BAO §39 Z4;
Rechtssatz: Wird vom Verein der Ehefrau des Präsidenten des Vereins unentgeltlich die Nutzung eines Kiosk überlassen, liegt darin in steuerlicher Sicht eine Zuwendung an den Präsidenten als Mitglied des Vereins. Auch die unentgeltliche Überlassung von Kapital an einen weiteren Verein, dessen einzige Mitglieder die Funktionäre des ab... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §39 Z2;BAO §39 Z4;
Rechtssatz: Wird vom Verein der Ehefrau des Präsidenten des Vereins unentgeltlich die Nutzung eines Kiosk überlassen, liegt darin in steuerlicher Sicht eine Zuwendung an den Präsidenten als Mitglied des Vereins. Auch die unentgeltliche Überlassung von Kapital an einen weiteren Verein, dessen einzige Mitglieder die Funktionäre des ab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §39 Z4;KStG 1988 §7 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw inwieweit die Bezüge eines Vereinsmitgliedes überhöht sind, ist durch einen Fremdvergleich zu lösen. Zweck des Fremdvergleichs ist es festzustellen, was für die gleichen L... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers in seiner am 7. März 1996 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG wurde mit Bescheid (des Vorstandes für den Geschäftsbereich I) der Agrarmarkt Austria vom 17. Juli 1995 mit Punkt 2 des Bescheidspruches ein Antrag des Beschwerdeführers auf Berichtigung der Mitteilung der Anlieferungs-Referenzmenge abgewiesen und mit Punkt 3 des Bescheidspruches dem Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung des Parteiengehörs in... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §243;BAO;MOG 1985 §105 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/17/0088 B 28. Jänner 2000
Rechtssatz: Es steht nichts entgegen, den Verweis auf die BAO in § 105 Abs 1 MOG auch als Verweis auf § 243 BAO betreffend die Möglichkeit der Berufung gegen erstinstanzliche Abgabenbescheide zu verstehen; sachlich ... mehr lesen...
Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §39;ErbStG §15 Abs1 Z14;
Rechtssatz: Der Ausschließlichkeitsgrundsatz iSd § 39 BAO ist nicht erfüllt, wenn die Mittel nicht nur für eigene satzungsgemäße Zwecke, sondern auch für solche Körperschaften gewidmet sind, die ihrerseits gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 466). ... mehr lesen...
Mit einer am 7. April 1997 mit zwei Schriftsätzen beurkundeten Vereinbarung gewährte Eva E.M. dem beschwerdeführenden Verein ein auf zwei Jahre befristetes Darlehen im Betrag von DM 100.000,--. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck erblickte in der Hingabe des zinsenlosen Darlehens eine freigebige Zuwendung und schrieb mit vorläufigem Bescheid vom 18. August 1997 Schenkungssteuer in Höhe von S 10.671,-- vor. In der Berufung gegen diesen Bescheid wurde di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1 Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1 Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so genau bezeichnet sein, daß auf Grund der Satzun... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 29. Mai 1992 beantragte der Beschwerdeführer als Betreiber von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten und somit Abgabepflichtiger nach den Bestimmungen der Lustbarkeitsabgabeordnung der mitbeteiligten Marktgemeinde die Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe für die Monate Oktober 1991 und November 1991 sowie die Befreiung von der Lustbarkeitssteuer bzw. eine Herabsetzung auf höchstens S 1.000,-- monatlich seit Anfang Dezember 1991. Begründet wurde dieser Antrag zum ei... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;LAO Stmk 1963;LustbarkeitsabgabeG Stmk;VwRallg;
Rechtssatz: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen den Abgabenbehörden und den Abgabepflichtigen sind in den Abgabenverfahrensvorschriften, so auch in der Stmk LAO, grundsätzlich ni... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde in Abweisung der Berufung die von der Abgabenbehörde erster Instanz erfolgte Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (1986 S 963.000,--, 1987 S 1,023.750,-- und 1988 S 1,310.875,--) bestätigt. Die aufgrund einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellten verdeckten Gewinnausschüttungen resultierten aus der L GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer war. Sie ergaben sich daraus, daß... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;FinStrG §75;
Rechtssatz: Eine Versetzung in den "Status eines Beschuldigten" nach dem Finanzstrafgesetz hat keinerlei Auswirkungen auf die im Besteuerungsverfahren selbst geltenden Verfahrensgrundsätze (und die Anwendbarkeit der BAO). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998150022.X01 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf in der Beschwerde mit "Turnusärztin" bezeichnet, schloß ihren Abgabenerklärungen für die Jahre 1988 und 1989 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils eine gemeinsame Beilage an, in der sie Bezüge aus dem "Forschungsprojekt "Supervision", Oesterreichische Nationalbank" mit S 268.000,-- (1988) und S 132.000,-- (1989) bekanntgab und gleichzeitig die Einkommensteuerfreiheit dieser Bezüge gemäß § 3 Z. 5 EStG 1972 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 3 EStG ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO;EStG 1988;UStG 1994;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dauer eines Verfahrens ändert grundsätzlich nichts am öffentlichen Interesse an einer rechtsrichtigen Abgabenvorschreibung. Besteht aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens unter Anwendung der hiefür gesetzlich vorge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 12. November 1985 nicht untersagt worden war. Seine Statuten hatten in ihrer Stammfassung im hier interessierenden Umfang folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt 1) die Hebung des allgemeinen Interesses an ernster Musik, insbesondere an Oper und Konzert; 2) die Erleichterung des Zuganges zu dieser Kulturgattung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, dessen Bildung mit Bescheid der Vereinsbehörde vom 12. November 1985 nicht untersagt worden war. Seine Statuten hatten in ihrer Stammfassung im hier interessierenden Umfang folgenden Wortlaut: "§ 2 Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt 1) die Hebung des allgemeinen Interesses an ernster Musik, insbesondere an Oper und Konzert; 2) die Erleichterung des Zuganges zu dieser Kulturgattung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1
(hier: Fehlen einer ausreichenden Bindung der
Vermögensverwendung iSd § 39 Z 5 BAO) Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so gen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §34 Abs1;BAO §39 Z5;BAO §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 93/13/0210 1
(hier: Fehlen einer ausreichenden Bindung der
Vermögensverwendung iSd § 39 Z 5 BAO) Stammrechtssatz Nach dem im § 41 Abs 1 BAO zum Ausdruck kommenden Grundsatz der formellen Satzungsmäßigkeit müssen die Satzungszwecke und die Art der Verwirklichung so gen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Zollamtes Wolfurt vom 10. Juni 1994, Zl. 3928/94, wurde gegenüber der (sich seit 19. April 1993 im Ausgleich und seit 18. Juni 1993 im Anschlußkonkurs befindlichen) R GmbH betreffend Zollvergütung gemäß § 45 ZollG 1988 iVm § 2 Abs. 5 AußHFBG 1984 der maßgebliche Zeitraum mit 1. Oktober 1987 bis 30. Juni 1992 festgelegt. Mit Bescheid des genannten Zollamtes vom 14. Juli 1994 wurde dann in Stattgebung eines vom jetzt beschwerdeführenden Masseverwalter am 11. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO;ZollG 1988 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen der BAO gelten auch für die Verfolgung des Anspruches auf Zollvergütung gem § 45 ZollG 1988 (Hinweis E 20.8.1996, 95/16/0255). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996160052.X04 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin führte den milcherzeugenden Betrieb H in K. Für diesen Betrieb lieferte die Beschwerdeführerin seit 1984 aufgrund einer Neulieferantenerklärung vom 20. August 1984 unter Zugrundelegung einer Einzelrichtmenge von 18.804 kg Milch an der zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb. Die Abholung der Milch erfolgte von derselben Sammelstelle, von der auch die Milch aus dem Betrieb des Gatten der Beschwerdeführerin abgeholt wurde. Mit Wirksamkeit vom 1. Juli 19... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO;MOG 1985 §101 idF 1994/664;MOG 1985 §105 Abs1 idF 1994/664;
Rechtssatz: Im Verfahren zur bescheidmäßigen Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 ist die BAO anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996170399.X02 ... mehr lesen...