Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §39 Z2;BAO §45 Abs1;KStG 1966 §5 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Es wäre unsachlich, wenn den Geimeinnützigkeitsregelungen der BAO das Verständnis zu unterlegen wäre, daß auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften, die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34;BAO §39 Z2;BAO §45 Abs1;KStG 1966 §5 Abs1 Z6; Beachte Besprechung in:
JBl 2003, Heft 10a, S. 783 - 796;
Rechtssatz: Es wäre unsachlich, wenn den Geimeinnützigkeitsregelungen der BAO das Verständnis zu unterlegen wäre, daß auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften, die... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat - soweit Streit vor dem Verwaltungsgerichtshof besteht - dem Berufungsbegehren der Beschwerdeführerin, die Aufwendungen für Stipendien bei der Körperschaftssteuerveranlagung keine Folge gegeben. Stiftungszweck sei die Verleihung von Stipendien an strebsame junge Männer und Frauen, denen die Mittel zur weiteren Ausbildung fehlen. Bei der Verleihung der Stipendien handle es sich also um Aufwendungen zur Erfüllung des Stiftungszweckes, die als Einkommensverwendun... mehr lesen...
Index: Körperschaftssteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §34BAO §35BAO §36BAO §37BAO §38BAO §39BAO §40BAO §41BAO §42BAO §43BAO §44BAO §45BAO §46BAO §47KStG 1934 §4 Abs1 Z6KStG 1966 §5 Abs1 Z6 implizit
Rechtssatz: Eine auf Grund EINES Stiftungsbriefes errichtete Stiftung, deren Vermögen als einheitliches Ganzes Erträgnisse erzielt, von dene... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin einer "Kinder-Pension", deren Zöglinge ausschließlich durch die Gemeinde Wien eingewiesen werden. Der Betrieb wurde seitens des Finanzamtes zunächst als "gemeinnütziges Unternehmen" behandelt und nicht der Gewerbesteuer unterworfen, obschon die Beschwerdeführerin daraus bereits in den Jahren 1958 und 1959 Einkünfte von S 26.928,-- bzw. S 26,870,-- gezogen hatte. Als sie dann im Jahre 1960 neuerlich Einkünfte von S 28.044,-- erzielte, erblickte das ... mehr lesen...
Index: Gewerbesteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §34BAO §35BAO §36BAO §37BAO §38BAO §39BAO §40BAO §41BAO §42BAO §43BAO §44BAO §45BAO §46BAO §47GewStG §2 Z6
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 2 Z 6 GewStG ist auf ein von einer natürlichen Person betriebenes Unternehmen NICHT anwendbar. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...