RS Vwgh 1999/4/30 98/16/0317

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Veröffentlicht am 30.04.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §39;
ErbStG §15 Abs1 Z14;

Rechtssatz

Der Ausschließlichkeitsgrundsatz iSd § 39 BAO ist nicht erfüllt, wenn die Mittel nicht nur für eigene satzungsgemäße Zwecke, sondern auch für solche Körperschaften gewidmet sind, die ihrerseits gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 466).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160317.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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