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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §293b;Rechtssatz
Eine offensichtliche Unrichtigkeit kann auch vorliegen, wenn Abgabenerklärungen mit aktenkundigen Umständen unvereinbar sind. Unrichtigkeiten, die erst im Wege eines über die Bedachtnahme auf die Aktenlage hinausreichenden Ermittlungsverfahrens erkennbar sind, sind hingegen einer Berichtigung gemäß § 293b BAO nicht zugänglich (Hinweis E 21. Jänner 2004, 2002/13/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004150126.X03Im RIS seit
08.02.2005Zuletzt aktualisiert am
02.12.2016