RS Vwgh 2004/1/21 2002/13/0071

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Veröffentlicht am 21.01.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;

Rechtssatz

Wesentlich ist, dass die Unrichtigkeit der in den Abgabenerklärungen vorgenommenen Eintragungen für die Abgabenbehörde klar erkennbar gewesen wäre, wenn sie die Angaben an Hand der Aktenlage (somit auch unter Einbeziehung der von den Dienstgebern des Abgabepflichtigen elektronisch übermittelten Lohnzettel) geprüft hätte (Hinweis E 22. April 1998, 93/13/0277). Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen kommt es dabei nicht an (Hinweis E 30. Oktober 2001, 98/14/0085).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002130071.X02

Im RIS seit

20.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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