RS Vwgh 2003/12/17 99/13/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §293b;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Meinung nicht, die zunächst erfolgte Berichtigung der Einkommensteuerbescheide für bestimmte Jahre gemäß § 293b BAO könne die Wiederaufnahme der selben Verfahren unzulässig machen (Hinweis E 22. März 2000, 99/13/0253).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130131.X01

Im RIS seit

26.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten