1 Mit Bescheid vom 4. Februar 2020 wies das damalige Finanzamt Waldviertel (nunmehr: Finanzamt Österreich, im Folgenden: Finanzamt) den Antrag der Antragstellerin auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für Ihre Tochter für den Zeitraum September 2019 bis August 2021 ab. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 2 Mit Schreiben vom 14. Juni 2021 beantragte die Antragstellerin beim Finanzamt erneut die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre Tochter für den Zeitraum März 2020 b... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §265 BAO §284 BAO §291 Abs1 VwGG §38 Abs1 BAO § 265 heute BAO § 265 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 265 gültig von 01.01.2003 bis 31.12.2013 zuletzt g... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAOUStG 1994VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §28 Abs1 Z5VwGG §34 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/15/0098 B 12. Juni 2020 RS 1 (hier: behauptete Verletzung des Rechts auf (richtige) Anwendung einzelner Bestimmungen der BAO) Stammrechtssatz Ein abstraktes Recht auf Anwendung von durch Paragraphenzahlen b... mehr lesen...
1 Die beiden Revisionswerber erwarben im Jahr 2005 ein Appartement in einer Ferienanlage, die im Rahmen eines Investmentprojektes von einer "Betreiber-GmbH" zu touristischen Zwecken vermietet wurde. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der Revisionswerber betreffend die Nichtfeststellung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2009 Folge gegeben. Weiters wurde der Bescheid des Finanzamtes betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ersatzlos aufgehob... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284BAO §85BAO §85aBAO §86BAO §86a Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2019/15/0082 B 03.09.2019Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2019/15/0083 B 03.09.2019Ra 2019/15/0085 B 03.09.2019Ra 2019/15/0087 B 03.09.2019Ra 2019/15/0089 B 03.09.2019Ra 2019/15/0107 B 10.12.2019Ra 2019/15/0109 B 10.12.2019 ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles ist zunächst das hg. Erkenntnis vom 24. September 2003, 97/13/0224, VwSlg 7858/F, zu erwähnen. Mit diesem Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des nunmehrigen Revisionswerbers (Bund) gegen einen Bescheid der Abgabenberufungskommission der Stadt Wien vom 9. September 1997 ab, mit dem ihm die Wiedereinsetzung in die Versäumung der Frist für die Berufung gegen einen Kommunalsteuerbescheid vom 19. März 1997 versagt und die... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2007 bewilligte das Bezirksgericht H auf Antrag der Revisionswerberin die Einverleibung von deren Eigentum an einer Liegenschaft. Dem Grundbuchsgesuch lag u.a. ein Kaufvertrag vom 9. Oktober 2007 zu Grunde, laut dem die Beschwerdeführerin die Liegenschaft um einen Kaufpreis von EUR 1.400.800,-- erworben habe. Die Einverleibung des Eigentumsrechts erfolgte am selben Tag. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z. 1 GGG wurde, ausgehend von einer Bemessungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Kläger in einem Verfahren vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien nach bewilligter Verfahrenshilfe vorläufig von der Entrichtung der Pauschalgebühren befreit. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 29. April 2010 wurde der Beschwerdeführer u.a. dem Grunde nach schuldig erkannt, die in dem erwähnten Verfahren angefallene Pauschalgebühr nachzuzahlen. Der Beschwerdeführer habe nach Abschluss des Verfahrens einen Betrag von r... mehr lesen...
Mit den angefochtenen Bescheiden hat die belangte Behörde Berichtigungsanträge der Beschwerdeführer in einer Angelegenheit der Gerichtsgebühren als verspätet zurückgewiesen. In den gleichlautenden Begründungen ging die belangte Behörde von Zustellungen der mit den Berichtigungsanträgen bekämpften Zahlungsaufträge an die Beschwerdeführer am 8. Februar 2013 aus. Die zur Erhebung eines Berichtigungsantrages in § 7 Abs. 1 GEG normierte Frist von 14 Tagen habe daher mit Ablauf des 22. Febr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission wurde der Beschwerdeführer (im Einvernehmen mit der Rechtsanwaltskammer Wien) zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen; u. a. wurde in diesem Bescheid für das Prüfungsfach Verwaltungsrecht als besonderes Rechtsgebiet "Gewerberecht" genannt. Im Februar 2006 überwies der Beschwerdeführer an das Oberlandesgericht Wien die Prüfungsgebühr von EUR 631,--. Die schriftliche Prüfungsarbeit des B... mehr lesen...
Index: 27/02 Notare27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;GEG §6;GEG §7;GEG §9;Prüfungsgeb Rechtsanwälte und Notare 2003 §3 Abs3;
Rechtssatz: So wie für das Verfahren nach den §§ 6, 7 und 9 GEG 1962 sind auch für das auf Grund eines Antrages auf Rückzahlung von Gebühren durchzuführende Verfahren weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sonder... mehr lesen...
1.1. Das beschwerdegegenständliche Verfahren betrifft den Anspruch der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Mutterkuhprämie für das Jahr 2004. Die Beschwerdeführerin hatte zunächst am 19. Jänner 2004 eine elektronische Antragstellung (für 18 Kühe) versucht. Mit Bescheid des Vorstands für den Geschäftsbereich II der AMA vom 23. Februar 2005 wurde die individuelle Höchstgrenze der Beschwerdeführerin bei der Gewährung der Mutterkuhprämie ab 2004 mit Null festgesetzt. Nach Erlassung diese... mehr lesen...
Index: E3R E0360570032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31999R1254 GMO Rindfleisch;31999R2342 GMO Rindfleisch DV;AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;AVG §13;BAO;MOG 1985 §105 Abs1;TPV 2000;
Rechtssatz: § 105 Abs. 1 MOG 1985, der für die dort genannten Angelegenheiten die Anwendung der BAO durch die Organe der AMA anordnet, bezieht sich lediglich auf Verfahren üb... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 41.159,84 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der erstbeschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 98.696,07 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des erstangefochtenen Bescheides wurde die Berufung der ... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung und Akteneinsicht keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.). 1.2. Die belangte Behörde füh... mehr lesen...
Am 21. Juli 2005 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "1. Die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Jänner und April 2004 (211,74 EUR) wird gemäß § 281 BAO ausgesetzt. 2. Die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, K... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen in der Höhe von EUR 29.669,47 für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis März 2005 gemäß § 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdefü... mehr lesen...
1.1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Entscheidung über die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen gemäß § 281 BAO ausgesetzt (Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides). Weiters wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen (Spruchpunkt 2.) abgewiesen. Der Berufung gegen die Vorschreibung eines Erhöhungsbetrages gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 wurde teilweise stattgegeben und ein Erhöhungsbetrag nur f... mehr lesen...
1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g Abs. 3 AMA-Gesetz 1992 abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweiligen Bescheides) sowie dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung, Fällung einer Senatsentscheidung, Akteneinsicht und Unterbrechung des Verfahrens keine Folge gegeben (Spruchpunkt 3.... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen Oktober 2004 bis Februar 2005 in der Höhe von EUR 14.537,24 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung... mehr lesen...
Am 21. Juli 2005 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "1. Die Berufung gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen in den Beitragszeiträumen November 2004 bis Februar 2005 (36.904,76 EUR) wird gemäß §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. 2. Die Berufung gegen die Vorschreibung eines 30%igen E... mehr lesen...
1.1. Mit Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides wurde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen für die Schlachtung von Rindern, Kälbern, Schweinen, Lämmern und Schafen im Beitragszeitraum November 2004 bis Jänner 2005 in der Höhe von EUR 9.408,70 gemäß den §§ 21a ff AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376 in der Fassung BGBl. I Nr. 108/2001, abgewiesen. Mit Spruchpunkt 2. des Bescheides vom 21. Juli 2005 wurde der Berufung der be... mehr lesen...
1.0. Aus den Beschwerden und den mit ihnen vorgelegten Kopien der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: 1.1. Mit den angefochtenen Bescheiden wurde jeweils die Berufung der jeweiligen beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung von Agrarmarketingbeiträgen und die Vorschreibung von Erhöhungsbeträgen gemäß § 21g AMA-Gesetz 1992 mit Bescheiden des Vorstandes für den Geschäftsbereich I der Agrarmarkt Austria abgewiesen (Spruchpunkte 1. und 2. des jeweilige... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284;BAO §90;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0071 2005/17/0073 2005/17/0072
Rechtssatz: Mit einem bestimmten Spruchpunkt des angefochtenen Bescheides wurden jeweils verschiedene verfahrensrechtliche Anträge und insbesondere ... mehr lesen...
Index: 14/03 Abgabenverwaltungsorganisation32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbgRmRefG 2003;BAO §284; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0071 2005/17/0073 2005/17/0072
Rechtssatz: Wie sich aus dem Verweis auf den Referenten gemäß § 270 BAO ergibt, hat sich mit dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002, keine Ä... mehr lesen...
I. 1.1. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1995 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg Milch und Milcherzeugnisse provisorisch zugeteilt. 1.2. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer mit Mitteilung der Agrarmarkt Austria eine Direktverkaufs-Referenzmenge von 51.533 kg endgültig zugeteilt. 1.3. Mit Wirksamkeit ab 1. April 1996 wurde dem Beschwerdeführer weiters mit Mitteilung der Agrar... mehr lesen...
Index: E3R E0360560032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: 31992R3950 ZusatzabgabeV Milchsektor Art4 Abs2;BAO;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §28 Abs2 idF 1995/857;MOG MilchGarantiemengenV 1995 §33 idF 1997/II/113;
Rechtssatz: Im Verfahren über die Zuteilung von Milch-Referenzmengen oder betreffend Anträge zur Umwandlung einer Direktverkaufs-Referenzmenge in eine Anlieferungs-Refer... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren 1991, 1992 und 1995 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und (teilweise) Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezüglich einer im Jahr 1990 im Schenkungsweg erworbenen Liegenschaft. Während der Beschwerdeführer in seinen Einkommensteuererklärungen der Ermittlung dieser Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - einem Sachverständigengutachten folgend - auf der Basis eines Gebäudezeitwertes von S 5,570.0... mehr lesen...