Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter zu der Beschwerde der A GmbH, in ***, ***, gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 17. Dezember 2020, Zl. ***, mit dem über die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Abgabenbescheid des Obmannes des Verbandes vom 09. September 2020, Zahl: ***, betreffend Wasseranschlussgebühr nach dem Gesetz über den Gemeindewasserleitungsverband der *** entschiede... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2022 Norm: BAO §260 Abs1BAO §278 Abs1BAO §288 Abs1VwGG §33 Abs1
Rechtssatz: Wird der Berufung hinsichtlich des erstinstanzlichen Abgabenbescheides vollinhaltlich stattgegeben, ist die Partei durch den angefochtenen Bescheid nicht beschwert und die Beschwerde ist mangels Rechtsschutzinteresse zurückzuweisen. Schlagworte Finanzrecht; Wasseran... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A vom 30. Juli 2019 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Wiener Neustadt vom 3. Juli 2019, Zahl: ***, mit welchem über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 16. Jänner 2019, Kunden-Nummer: ***, betreffend die Vorschreibung einer jährlichen Kanalbenützungsgebühr ab 1. April 2018, entschieden wurde, den B... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A vom 30. Juli 2019 gegen den Bescheid des Stadtsenates der Stadt Wiener Neustadt vom 3. Juli 2019, Zahl: ***, mit welchem über eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Magistrates der Stadt Wiener Neustadt vom 16. Jänner 2019, Kunden-Nummer: ***, betreffend die Vorschreibung einer jährlichen Kanalbenützungsgebühr ab 1. Jänner 2019, entschieden wurde, den ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Zweck des § 5b NÖ KanalG ist eine verursachergerechte Berechnung der Kanalbenützungsgebühr zu ermöglichen, um dadurch allfällige Unsachlichkeiten, die sich aus der schematischen Anwendung der flächenbezogenen Gebührenberechnung ergeben könnten, hintanzuhalten. Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Die Prüfung, ob ein Härtefall iSd § 5b NÖ KanalG vorliegt, ist von der Abgabenbehörde amtswegig durchzuführen. § 5b NÖ KanalG hat nämlich nicht den Charakter einer Ausnahmebestimmung, die nur auf Antrag des Abgabenpflichtigen jeweils im Einzelfall anzuwenden wäre, sondern ist vielmehr schon bei der ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Liegen die in § 5b Abs 1 und 2 NÖ KanalG genannten Voraussetzungen eines offensichtlichen Missverhältnisses vor, hat der Abgabenpflichtige einen Rechtsanspruch auf Verminderung der Kanalbenützungsgebühr, ohne dass dabei ein darauf gerichteter Antrag erforderlich ist (vgl VwGH 94/17/0373). ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Als Maßstab für das Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses und das Ausmaß einer Gebührenreduktion gemäß § 5b NÖ KanalG sind die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalanlage durch die konkrete Liegenschaft und die sonstige durchschnittliche Inanspruchnahme der Kanalanlage in der Gemeinde ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Für die Berechnung der Abwasserbelastung durch die Liegenschaft wird ausschließlich auf den dort gemessenen Wasserverbrauch abgestellt, ohne weitere Erhebungen über die Verwendung des verbrauchten Wassers anzustellen und ohne die Zahl der auf der Liegenschaft tatsächlich vorhandenen Bewohner, Dienst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Zweck des § 5b NÖ KanalG ist eine verursachergerechte Berechnung der Kanalbenützungsgebühr zu ermöglichen, um dadurch allfällige Unsachlichkeiten, die sich aus der schematischen Anwendung der flächenbezogenen Gebührenberechnung ergeben könnten, hintanzuhalten. Schlagworte ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Ob ein Härtefall im Sinn des § 5b NÖ KanalG vorliegt, hat die Abgabenbehörde von Amts wegen zu prüfen, da diese Bestimmung nicht nur auf Antrag des Abgabenpflichtigen zur Anwendung kommt. Die Abgabenbehörde hat im Zuge ihrer Verpflichtung gemäß § 115 Abs 1 BAO den Sachverhalt, der zur Prüfung des Vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Als Maßstab für das Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses und das Ausmaß einer Gebührenreduktion gemäß § 5b NÖ KanalG sind die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalanlage durch die konkrete Liegenschaft und die sonstige durchschnittliche Inanspruchnahme der Kanalanlage in der Gemeinde ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 21.02.2020 Norm: BAO §278 Abs1KanalG NÖ 1977 §5KanalG NÖ 1977 §5b
Rechtssatz: Für die Berechnung der Abwasserbelastung durch die Liegenschaft wird ausschließlich auf den dort gemessenen Wasserverbrauch abgestellt, ohne weitere Erhebungen über die Verwendung des verbrauchten Wassers anzustellen und ohne die Zahl der auf der Liegenschaft tatsächlich vorhandenen Bewohner, Dienst... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des A vom 5. Juli 2019 gegen den Bescheid der Vollversammlung des Wasserleitungsverbandes der *** vom 25. Juni 2019, Zahl: ***, betreffend die Aufhebung eines Abgabenbescheides den BESCHLUSS: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Rechtsgrundl... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A, vertreten durch C, ***, ***, vom 18. Mai 2019 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 17. April 2019, AZ. ***, mit welchem eine Berufung des C vom 3. November 2017 gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 4. Oktober 2017, abgewiesen worden war, den B e s c h l u s s gefasst: 1. Die Beschwerde wird gem... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich fasst durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch C, vom 3. November 2017 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 4. Oktober 2017, AZ: ***, betreffend die Aufhebung eines Abgabenbescheides den B e s c h l u s s: 1. Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht z... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: BAO §260 Abs1 litaBAO §278 Abs1
Rechtssatz: Um die Beschwerdelegitimation bejahen zu können, muss zur Behauptung, in seinen Rechten verletzt zu sein, die Möglichkeit der Rechtsverletzung hinzutreten. Schlagworte Finanzrecht; Beerdigungsgebühr; Verfahrensrecht; Aufhebung; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; Zurückweisung; ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: BAO §260 Abs1 litaBAO §278 Abs1
Rechtssatz: Eine Verletzung subjektiver Rechte kann nur durch den
Spruch: eines Bescheides, nicht jedoch durch dessen
Begründung: zugefügt werden. Schlagworte Finanzrecht; Beerdigungsgebühr; Verfahrensrecht; Aufhebung; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; Zurückweisung; Europ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: BAO §260 Abs1 litaBAO §278 Abs1
Rechtssatz: Eine Rechtsmittelentscheidung, die dem Rechtsmittel durch ersatzlose Behebung des Bescheides Folge gibt, kann nicht deshalb angefochten werden, weil die Aufhebung nicht aus den im Rechtsmittel geltend gemachten Gründen ausgesprochen wurde. Schlagworte Finanzrecht; Beerdigungsgebühr; Ver... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 19.12.2018 Norm: BAO §260 Abs1 litaBAO §278 Abs1
Rechtssatz: Die ersatzlose Aufhebung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides stellt sich als Sachentscheidung dar, der verfahrensbeendende Wirkung zukommt. Eine erneute Entscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz in derselben Sache ist unzulässig (VwGH 97/16/0075). Schlagworte Finanzrecht;... mehr lesen...