Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
21.02.2020Norm
BAO §278 Abs1Rechtssatz
Als Maßstab für das Vorliegen eines offensichtlichen Missverhältnisses und das Ausmaß einer Gebührenreduktion gemäß § 5b NÖ KanalG sind die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalanlage durch die konkrete Liegenschaft und die sonstige durchschnittliche Inanspruchnahme der Kanalanlage in der Gemeinde heranzuziehen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Bescheidqualität; Härteklausel; Missverhältnis; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1041.001.2019Zuletzt aktualisiert am
31.03.2020