RS Lvwg 2020/2/21 LVwG-AV-1041/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Rechtssatznummer

5

Entscheidungsdatum

21.02.2020

Norm

BAO §278 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §5b

Rechtssatz

Für die Berechnung der Abwasserbelastung durch die Liegenschaft wird ausschließlich auf den dort gemessenen Wasserverbrauch abgestellt, ohne weitere Erhebungen über die Verwendung des verbrauchten Wassers anzustellen und ohne die Zahl der auf der Liegenschaft tatsächlich vorhandenen Bewohner, Dienstnehmer, Kunden oder sonstigen Verursacher zu berücksichtigen.

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Bescheidqualität; Härteklausel; Missverhältnis; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1041.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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