RS Lvwg 2020/2/21 LVwG-AV-1041/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

21.02.2020

Norm

BAO §278 Abs1
KanalG NÖ 1977 §5
KanalG NÖ 1977 §5b

Rechtssatz

Liegen die in § 5b Abs 1 und 2 NÖ KanalG genannten Voraussetzungen eines offensichtlichen Missverhältnisses vor, hat der Abgabenpflichtige einen Rechtsanspruch auf Verminderung der Kanalbenützungsgebühr, ohne dass dabei ein darauf gerichteter Antrag erforderlich ist (vgl VwGH 94/17/0373).

Schlagworte

Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; Bescheidqualität; Härteklausel; Missverhältnis; Verfahrensrecht; Zurückverweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.1041.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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