Rechtssatznummer
4Entscheidungsdatum
19.12.2018Norm
BAO §260 Abs1 litaRechtssatz
Die ersatzlose Aufhebung des erstinstanzlichen Abgabenbescheides stellt sich als Sachentscheidung dar, der verfahrensbeendende Wirkung zukommt. Eine erneute Entscheidung durch die Abgabenbehörde erster Instanz in derselben Sache ist unzulässig (VwGH 97/16/0075).
Schlagworte
Finanzrecht; Beerdigungsgebühr; Verfahrensrecht; Aufhebung; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; Zurückweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1291.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019