Rechtssatznummer
3Entscheidungsdatum
19.12.2018Norm
BAO §260 Abs1 litaRechtssatz
Eine Rechtsmittelentscheidung, die dem Rechtsmittel durch ersatzlose Behebung des Bescheides Folge gibt, kann nicht deshalb angefochten werden, weil die Aufhebung nicht aus den im Rechtsmittel geltend gemachten Gründen ausgesprochen wurde.
Schlagworte
Finanzrecht; Beerdigungsgebühr; Verfahrensrecht; Aufhebung; Bescheidbeschwerde; Beschwerdelegitimation; Zurückweisung;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1291.001.2018Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019