Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 16. Dezember 2005 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 8. Mai 2005 auf Zuerkennung einer befristeten Invaliditätsversorgung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2004 bis zum 31. Oktober 2006 abgewiesen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Berufung (Beschwerde). Mit Schreiben vom 27. Februar 2006 zog der Beschwerdeführer seine Berufung gegen den Bescheid des Verwaltungsausschusses, mit w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte mit Schriftsatz vom 22. Jänner 1995 eine Beschwerde nach den §§ 51 ff FrG bei der belangten Behörde ein, welche bei dieser am 24. Jänner 1995 einlangte. Er wurde hierbei durch R.H. vertreten. In der Folge findet sich im Verwaltungsakt ein Aktenvermerk vom 15. Mai 1995 mit folgendem Wortlaut: "AV vom 15.5.1995 Herr H. teilte über Anfrage telefonisch mit, daß der Antrag betr. Beschwerde nach § 51 vom 22.1.1995 zurückgezogen wird." (Es folgt d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs2;AVG §63 Abs4;BAO §256 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/08 90/17/0328 2
(hier: telefonische Zurückziehung einer Schubhaftbeschwerde,
bei der Zurückziehung eines Rechtsmittels handelt es ich nicht
um die Wahrung einer Frist, Schriftlichkeit ist daher nicht
geboten) Stammrechtssatz Die Zurückna... mehr lesen...
Der Beschwerdefall ist vor dem Hintergrund des im Jahr 1985 aufgedeckten sogenannten Weinskandals zu sehen. Der Beschwerdeführer betrieb im Streitzeitraum den Handel mit und die Erzeugung von Wein. Weiters bewirtschaftete er Weingärten im Ausmaß von rund 15 ha, wobei der Weinbau in den Handels- und Erzeugungsbetrieb integriert war. Mit Urteil des Kreisgerichtes Krems vom 20. März 1986 (in der Folge: Ersturteil) wurde der Beschwerdeführer wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §256 Abs3;
Rechtssatz: Schränkt der Abgabepflichtige seine Berufung ein, so verliert er seinen Anspruch auf Entscheidung im Einschränkungsausmaß (Hinweis E 16.10.1986, 86/16/0156, VwSlg 6158 F/1986). (Im konkreten Fall hatte sich der Abgabepflichtige mit einer bestimmten Schätzung einverstanden erklärt.) ... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüberhinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weiteren Steuerberatungsgesellschaften T GmbH und W GmbH tätig. In den der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden von der Beschwerdeführerin Gewinn... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus § 115 Abs 1 BAO e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine Berufungseinschränkung ist die Einhaltung besonderer Formalvorschriften nicht vorausgesetzt; dennoch muß sie ihrem Inhalt nach bestimmt sein, um rechtliche Folgen nach sich zu ziehen (hier: der Abgabenpflichtige erstattete der Abgabenbehörde gegenüb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend den "Vergleichsvorschlag" einer GmbH ("Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen), auf Grund dessen die Abgabenbehörde den Umfang der Angemessenheit der an den Geschäf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §256 Abs3;ZollG 1955 §174 Abs3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0156 E 16. Oktober 1986 VwSlg 6158 F/1986 RS 3 Stammrechtssatz Eine Berufungseinschränkung besteht verfahrensrechtlich darin, daß der Berufungswerber die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, später dahin ... mehr lesen...
Da der Beschwerdeführer der Aufforderung zur Einreichung von Umsatz- und Einkommensteuererklärung für 1989 innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist nicht nachgekommen war, setzte das Finanzamt die erwähnten Abgaben auf Grund einer Schätzung fest. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 10. November 1991 Berufung. Das Finanzamt forderte den Beschwerdeführer unter Fristsetzung bis 12. Dezember 1991 zur Behebung von Mängeln auf, die der Berufung anhafteten. Dieser Auftrag enthielt die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §110 Abs2;BAO §256 Abs1;BAO §275;BAO §85 Abs2;
Rechtssatz: Ein Abgabepflichtiger kann nicht darauf vertrauen, daß eine bereits gesetzte Frist verlängert wird (Hinweis E 7.9.1990, 89/14/0232); es spielt daher für die Rechtmäßigkeit der Zurücknahmeerklärung keine Rolle, ob die Abgabenbehörde über einen Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist no... mehr lesen...
1. Die beschwerdeführende Aktiengesellschaft machte in einer im Jänner dieses Jahres eingebrachten Beschwerde eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch die belangte Behörde geltend. Sie habe am 27. März 1987 gegen Abgabenbescheide betreffend Körperschaftsteuer für 1980 sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer für 1982 bis 1984 Berufung eingelegt. Mittels Eingabe vom 20. Dezember 1989 habe sie das Berufungsbegehren in zwei Punkten nicht mehr aufrechterhalten. Ausdrücklich sei jedoch ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs1;BAO §311;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Macht ein Steuerpflichtiger eine Verletzung der Entscheidungspflicht ausdrücklich nur insoweit geltend, als er das Berufungsbegehren nicht zurückgenommen hat und holt die Berufungsbehörde den versäumten Besc... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich im wesentlichen nachstehender Sachverhalt: 1.1. Im Nachhang zu einer am 13. November 1968 aufgenommenen Niederschrift, betreffend eine kostenlose Grundabtretung, wurde seitens des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde folgendes Schreiben vom 24. Dezember 1968 an den Rechtsvorgänger der Beschwerdeführer gerichtet: "Sehr geehrter Herr NÜ In Ergänzung der in der Niederschrift vom 13. November 1968 getroffenen Ver... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Parteienerklärungen im öffentlichen Recht, die sich als Verzichtserklärungen darstellen, sind empfangsbedürftig. Werden sie von der Behörde auch tatsächlich... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/16/0151 E 16. November 1989 VwSlg 6455 F/1989 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 256 Abs 1 BAO folgt, daß die Zurücknahmeerklärung bei jener Behörde einzubringen ist, bei der die Berufung anhängig ist,... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs1;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer Berufung (eines Vorlageantrages) ist eine (unwiderrufliche) einseitige prozessuale Erklärung (Hinweis E 7.12.1972, 847/71, E 3.4.1973,... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §108 Abs4;BAO §256 Abs1;BAO §276 Abs1;LAO NÖ 1977 §200 Abs1;LAO NÖ 1977 §206 Abs1;LAO NÖ 1977 §86 Abs4;
Rechtssatz: Auf den Zeitpunkt der Postaufgabe kommt es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Erklärung über die Zurücknahme des Vorlageantrages nicht an: § 206 iVm § 200 NÖ LAO 1977 stellt auf das Einlangen der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 267;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 256 Abs 1 BAO folgt, daß die Zurücknahmeerklärung bei jener Behörde einzubringen ist, bei der die Berufung anhängig ist, dh, der die Entscheidung über die Berufung obliegt. Da der Zeitpunkt der Unterzeichnung der Berufungsentscheidung dem Berufungswer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §256 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 267;
Rechtssatz: Die Einbringung von Erklärungen (hier: Zurücknahmeerklärung nach § 256 Abs 1 BAO) bei der "Vereinigten Einlaufstelle" hat keineswegs zur Folge, daß diese der zuständigen AbgBeh zur Kenntnis gebracht wurden, weil die organisatorische Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §250 Abs1 litb;BAO §256 Abs1;BAO §256 Abs3;ZollG 1955 §174 Abs3 litc;
Rechtssatz: Eine Berufungseinschränkung besteht verfahrensrechtlich darin, daß der Berufungswerber die Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, später dahin korrigiert, daß die Anfechtung in bestimmten Punkten nicht mehr oder nicht mehr zur Gänze ... mehr lesen...