RS Vwgh 1996/9/12 92/15/0190

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Veröffentlicht am 12.09.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litb;
BAO §256 Abs1;
BAO §256 Abs3;

Rechtssatz

Schränkt der Abgabepflichtige seine Berufung ein, so verliert er seinen Anspruch auf Entscheidung im Einschränkungsausmaß (Hinweis E 16.10.1986, 86/16/0156, VwSlg 6158 F/1986). (Im konkreten Fall hatte sich der Abgabepflichtige mit einer bestimmten Schätzung einverstanden erklärt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992150190.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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