RS Vwgh 1991/3/8 90/17/0328

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Veröffentlicht am 08.03.1991
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
BAO §256 Abs1;
BAO §276 Abs1;
LAO NÖ 1977 §200 Abs1;
LAO NÖ 1977 §206 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Parteienerklärungen im öffentlichen Recht, die sich als Verzichtserklärungen darstellen, sind empfangsbedürftig. Werden sie von der Behörde auch tatsächlich zur Kenntnis genommen, kommt ihnen die Wirkung zu, das bereits entstande Recht zum Erlöschen zu bringen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990170328.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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