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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Ein in einer Eingabe enthaltener und später mündlich wiederholter "Vergleichsvorschlag" (hier "Angebot" gegenüber der Abgabenbehörde, eine Berufungsvorentscheidung bestimmten Ausmaßes zu erlassen) befreit die Abgabenbehörde nicht, ihrer sich aus § 115 Abs 1 BAO ergebenden amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen (Hinweis E 13.5.1975, 1669/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130058.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017