RS Vwgh 2007/6/26 2006/13/0103

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Veröffentlicht am 26.06.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/14/0284 E 2. Juli 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Abgabenpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben (Hinweis E 12.12.1995, 92/14/0174). Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe nach der Lage des Falles kann eine "persönliche" oder "sachliche" sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006130103.X01

Im RIS seit

23.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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