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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §217;Rechtssatz
Hinsichtlich der Säumniszuschläge im Sinne des § 217 BAO ist eine sachliche Unbilligkeit nicht anzunehmen, weil ein Säumniszuschlag eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe darstellt (Hinweis E 22. März 1995, 94/13/0264).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2002140138.X04Im RIS seit
24.10.2007