RS Vwgh 2007/9/20 2002/14/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2007
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §217;
BAO §236 Abs1;

Rechtssatz

Hinsichtlich der Säumniszuschläge im Sinne des § 217 BAO ist eine sachliche Unbilligkeit nicht anzunehmen, weil ein Säumniszuschlag eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe darstellt (Hinweis E 22. März 1995, 94/13/0264).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2002140138.X04

Im RIS seit

24.10.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten