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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann grundsätzlich nicht damit begründet werden, dass die Abgabenvorschreibung zu Unrecht erfolgt sei. Vielmehr muss die behauptete Unbilligkeit in Umständen liegen, die die Entrichtung der Abgabe selbst betreffen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1999, Zl. 94/17/0280).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004160184.X02Im RIS seit
19.02.2007