IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde des Herrn A, ***, ***, vertreten durch B Rechtsanwalt GmbH in ***, vom 16. August 2023 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 12. Juli 2023, GZ.: ***, betreffend die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe für das Grundstück Nr. ***, KG ***, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Bes... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.05.2024 Norm: BauO NÖ 2014 §38 Abs1 BAO §212a Abs1 BAO § 212a heute BAO § 212a gültig ab 01.01.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 BAO § 212a gültig von 01.09.2019 bis 31.12.2022 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerden des A, der C sowie der D vom 11. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 5. Dezember 2018, soweit damit der Berufung des A gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 19. Juni 2017, Zl.°***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe für die Liegenschaft *... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Lindner als Einzelrichterin über die Beschwerden des A, der C sowie der D vom 11. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 5. Dezember 2018, soweit damit der Berufung des A gegen den Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 19. Juni 2017, Zl.°***, betreffend Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Wasseranschlussabgabe für das Grundstück **... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.12.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §3KanalG NÖ 1977 §9BAO §101 Abs1BAO §212a Abs1
Rechtssatz: Gegenstand der Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe zur Kanaleinmündungsabgabe ist die „Liegenschaft“, weshalb eine getrennte bescheidmäßige Abgabenvorschreibung für einzelne Gebäude (Gebäudeteile, Wohnungen, Eigentumsanteile, etc) nicht in Betracht kommt, sondern ledig... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.12.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §3KanalG NÖ 1977 §9BAO §101 Abs1BAO §212a Abs1
Rechtssatz: Ob es sich bei Baukörpern im Hinblick auf die Flächenberechnung des § 3 Abs 2 NÖ KanalG um zwei selbständige oder um ein einheitliches Wohngebäude handelt, ist sowohl anhand der baulichen Gestaltung, als auch anhand des funktionalen Zusammenhanges zu beurteilen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 17.12.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §3KanalG NÖ 1977 §9BAO §101 Abs1BAO §212a Abs1
Rechtssatz: Die Berechnungsfläche für den Bestand vor der Änderung ist ebenso wie für den Bestand nach der Änderung jeweils gemäß § 3 Abs 2 NÖ KanalG zu ermitteln. Auf frühere Bescheide oder deren Inhalt kommt es nicht an. Schlagworte Finanzrecht; Kana... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 17.12.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §3KanalG NÖ 1977 §9BAO §101 Abs1BAO §212a Abs1
Rechtssatz: Ein an alle Beschwerdeführer adressierter erstinstanzlicher Bescheid entfaltet zufolge des in der Bescheidausfertigung enthaltenen Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 BAO Wirkungen für alle Beschwerdeführer, weshalb eine Abänderung des Abgabenbescheides für alle ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 17.12.2020 Norm: KanalG NÖ 1977 §2KanalG NÖ 1977 §3KanalG NÖ 1977 §9BAO §101 Abs1BAO §212a Abs1
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gem § 212a Abs 1 BAO stellt kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid dar. Es handelt sich dabei um einen gesonderten Antrag, über den die Abgabenbehörde erster Instanz, der die Einhebung der den Gegenstand des Antrages bildenden Abg... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde der Frau A und des Herrn C, beide vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, vom 05. November 2020 gegen den Berufungsbescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 06. Oktober 2020, Zahl: ***, mit welchem eine Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 27. Juli 2020, betreffend Aussetzung der Einhebung e... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.12.2020 Norm: BAO §212a Abs1AVG 1991 §68
Rechtssatz: § 68 AVG räumt einer Verfahrenspartei kein subjektives Recht auf Aufhebung eines formell rechtskräftig gewordenen Bescheides ein. Schlagworte Finanzrecht; Aufschließungsabgabe; Bauplatzerklärung; Antrag; Nichtigerklärung; Aussetzung der Einhebung; European Case Law Identif... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entscheidet durch die Richterin HR Dr. Grassinger über die Beschwerde von Herrn A, ***, ***, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 18.02.2019, AZ: *** vom 17.10.2018 – Antrag auf Aussetzung/Berufungsentscheidung, betreffend die Bestätigung der Abweisung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung laut Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde *** vom 20.11.2018, AZ: *** vom 17.10.2018 (na... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde von Frau A, vertreten durch Steuerberater B, ***, ***, vom 21. November 2018 gegen den Bescheid des Stadtrates der Stadtgemeinde *** vom 22. Oktober 2018, Zl. ***, mit welchem einer Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde *** vom 8. August 2018, Kd.Nr. ***, betreffend die Festsetzung einer Wasserbezugsgebühr für d... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, vom 31. Jänner 2018, gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 18. Dezember 2017, ohne Zahl, mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der der Marktgemeinde *** vom 6. Juli 2017, EDV Nr. ***, als unzulässig zurückgewie... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Eine (auch die Zustellung von Schriftstücken umfassende) Bevollmächtigung bezieht sich nur auf das jeweilige Verfahren, in dem sich der Bevollmächtigte durch eine schriftliche Vollmacht ausgewiesen hat, nicht jedoch auch auf andere bei der Behörde bereits anhängige oder anfallende Verfahren (vgl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Für wen nach dem - allein maßgebenden - Willen der Behörde das Schriftstück bestimmt ist, wer also "Empfänger" desselben im Sinn des Zustellgesetzes ist, hängt von der Zustellverfügung ab. Schlagworte Finanzrecht; Abgabenbescheid; Einhebung; Aussetzung; Verfahrensre... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Behörde von der Bestellung eines Zustellbevollmächtigten Kenntnis erlangt, dürfen Zustellungen nur an diesen erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Zustellung (erst) in dem Zeitpunkt als bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellbevollmächtigten tatsächlich zugekom... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 28.05.2018 Norm: BAO §98 Abs1BAO §212a Abs1BAO §288 Abs1ZustG §9 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 1 BAO) stellt kein Rechtsmittel gegen einen Bescheid dar, sondern handelt es sich dabei um einen gesonderten Antrag. Über diesen Aussetzungsantrag hat nicht die Berufungsbehörde (und auch nicht das Verwaltungsgericht) zu entscheiden, sondern d... mehr lesen...